Dieselskandal

Wer ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns fährt, dürfte sich in letzter Zeit vermehrt mit dem Abgasskandal auseinandergesetzt haben. Dabei handelt es sich um manipulierte Dieselautos, welche durch einen illegalen Abschaltvorgang gesetzlich vorgegebene Abgasgrenzwerte überschreiten. Die diese Woche durch das Bundesverwaltungsgericht erklärte Zulässigkeit von Dieselfahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte dürfte nun ein neues Licht auf die ganze Situation werfen. Welche Rechte dem Fahrzeugbesitzer nun zustehen, weiß die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller. Während sich die Autohersteller bisher durch ein nach Öffentlichwerden des Abgasskandals entwickeltes Software-Update vom Schadensvorwurf befreien konnten, sieht die Sachlage nun schon ganz anders aus. Bisher argumentierte die Automobilbranche nämlich damit, dass der Mangel an den Fahrzeugen durch das generell wirksame Update behoben werden könne und der Kunde somit keinen weiteren Schaden erlitten habe. Eine solche Möglichkeit zur Nachbesserung muss dem Käufer auch gewährt werden. Dementsprechend entschied auch das LG Dresden in seinem Urteil vom 8.11.2017 und wies die Klage eines Fahrzeugkäufers weiterlesen…

Auch neueren Diesel kann Fahrverbot drohen

Auch Fahrer jüngerer Diesel können sich beim Thema Fahrverbot nicht entspannt zurücklehnen. Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sah es so aus, dass zunächst Diesel der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter von Fahrverboten betroffen sein könnten und ab Herbst 2019 dann auch Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5. Wie ein Bericht des Magazins „Spiegel“ zeigt, könnte ein Fahrverbot aber auch neuere Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 treffen. Denn viele Modelle dieser Generation sind nur unwesentlich sauberer und pusten im realen Straßenverkehr zu große Mengen Stickoxid in die Luft. Das ergebe sich aus Messwerten des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und des ADAC, heißt es in dem Bericht weiter. Sicher könnten demnach nur Diesel mit der Schadstoffnorm Euro 6d sein, die aber erst seit Herbst 2017 gültig ist. „Die Verunsicherung unter Diesel-Fahrern ist weiterhin groß. Angesicht der drohenden Fahrverbote wird der Wertverlust gebrauchter Diesel voraussichtlich weiter fortschreiten“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Verbraucher, weiterlesen…

Wenn der Diesel weg soll: Anwalt ermuntert Besitzer, Ansprüche gegen Hersteller durchzusetzen

Von Christiane Stein – www.wiesbadener-kurier.de WIESBADEN – Es gibt sie schon. Urteile und Vergleiche, die für die Besitzer von Dieselfahrzeugen bares Geld wert sind. Über die rechtlichen Möglichkeiten, gegen Autohersteller vorzugehen, und über die Erfolgschancen sprachen wir mit Fachanwalt Joachim Cäsar-Preller. Seine Kanzlei in Wiesbaden vertritt derzeit bereits mehrere hundert Mandate von Verbrauchern, die vom Diesel-Skandal betroffen sind und sich am liebsten von ihrem Fahrzeug trennen möchten. Nach der Fahrverbot-Entscheidung der Verwaltungsrichter in Leipzig rechnet er erneut mit einer Flut von Anfragen. Herr Cäsar-Preller, viele Diesel-Fahrer haben ihre Autos in dem Glauben gekauft, mit geringen Emissionen mobil zu sein. Nun droht für bestimmte Modelle sogar ein Fahrverbot. Wer kann sich wehren? Zur Person Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller (55) hat seit 21 Jahren eine Kanzlei in Wiesbaden. Er ist Spezialist für Anlegerschutz und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bau- und Architektenrecht. Derzeit häufen sich in seiner Kanzlei die Anfragen zum Thema weiterlesen…