Darlehensvergabe – Erhöhte Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung

Mit der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21. März 2016 gilt für die Banken bei der Vergabe von Darlehen eine erhöhte Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung.

Natürlich haben die Banken auch schon davor in der Regel die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers überprüft. Allerdings geschah dies im eigenen Interesse der Bank. Die neue gesetzliche Regelung nach § 505a BGB ist wesentlich schärfer und dient dem Verbraucherschutz. Das heißt, die Banken müssen bei der Kreditvergabe prüfen, dass keine erheblichen Zweifel daran bestehen, dass der Verbraucher das Darlehen auch bedienen kann. Bei einem Immobiliendarlehen muss es wahrscheinlich sein, dass der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann. „Banken müssen demnach prüfen, ob der Darlehensnehmer seine Zahlungsverpflichtungen erfüllen kann. Wird diese Prüfung nicht ausreichend vorgenommen und der Darlehensvertrag hätte erst gar nicht geschlossen werden dürfen, kann die Bank keine Ansprüche gegen den Darlehensnehmer geltend machen, wenn dieser seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen kann“, erklärt Rechtsanwältin Jessica Gaber von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Die Kreditwürdigkeitsprüfung bringt für die Banken gerade bei längerfristigen Darlehen wie Immobilienfinanzierungen erhebliche Pflichten an eine gründliche und vorausschauende Prüfung mit. Derzeit sind die Zinsen immer noch auf einem historisch niedrigen Niveau. Die günstigen Zinsen werden schon manchen Verbraucher ermutigt haben, den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Bei einigen geht die Rechnung aber nur bei weiter niedrigen Zinsen auf. „Immobiliendarlehen haben aber meist eine lange Laufzeit. So kann nach Ablauf der Zinsbindung der Zinssatz erheblich gestiegen sein und so die ganze Finanzierung ins Wanken geraten. Solche und viele weitere Umstände muss die Bank bei der Kreditwürdigkeitsprüfung beachten“, so Rechtsanwältin Gaber.

Für die Banken stellen die erhöhten Anforderungen an eine Kreditwürdigkeitsprüfung eine Herausforderung dar. Das führt einerseits dazu, dass Kredite möglicherweise gar nicht erst vergeben werden, auf der anderen Seite werden die Verbraucher aber auch vor übertriebenen finanziellen Risiken geschützt. Gleichzeitig bleibt die Kreditvergabe eines der Hauptgeschäftsfelder vieler Banken, die dementsprechend interessiert sind, Darlehen zu gewähren. „Das entbindet sie aber nicht von ihrer Prüfungspflicht“, sagt Rechtsanwältin Gaber.

Die Kanzlei Cäsar-Preller berät und vertritt schon heute Verbraucher, bei denen die Kreditwürdigkeitsprüfung fehlerhaft oder unvollständig vorgenommen wurde.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de