Dieselskandal – VW prüft Schadensersatzansprüche gegen Winterkorn

Der ehemalige VW-Chef Martin Winterkorn hat sicher schon bessere Tage gesehen. Doch der Dieselskandal lässt ihn nicht los. Nach Anklageerhebung und Haftbefehl in den USA im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen droht ihm auch in Deutschland weiterer Ärger. Nach einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.) prüft der VW-Konzern Schadensersatzansprüche gegen seinen Ex-Vorstandsvorsitzenden. Zudem befinden sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Winterkorn und weitere Beschuldigte auf der Zielgeraden.

Wie die F.A.S. unter Berufung auf den VW-Aufsichtsratsvorsitzenden Pötsch berichtet, prüfe Volkswagen ob Winterkorn wegen des durch den Abgasskandal entstandenen Schadens haftbar gemacht werden kann. Forderungen im hohen Millionenbereich gegen den früheren Konzernlenker könnten die Folge sein. „Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings nicht, dass die VW-Führung inzwischen davon ausgeht, dass Winterkorn von den Abgasmanipulationen gewusst und sie gebilligt hat. Als Vorstand haftet er schon, wenn er seine Pflichten fahrlässig verletzt und nicht die notwendige Kontrolle ausgeübt hat, so dass es zu den Abgasmanipulationen kommen konnte. Winterkorn müsste dann beweisen, dass er alles Notwendige getan hat, um die Kontrolle auszuüben und mögliche Regelverstöße zu verhindern“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Dagegen sprechen aber die Ermittlungen in den USA. Dort wird Winterkorn vorgeworfen, schon im Mai 2014 von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben. Die in Deutschland ermittelnde Staatsanwaltschaft Braunschweig zeigte sich wenig überrascht von den Vorwürfen in den USA, verbunden mit der Klageerhebung und dem Erlass des Haftbefehls. Die Vorwürfe in den USA seien der Staatsanwaltschaft zu großen Teilen bereits aus eigenen Ermittlungen bekannt – auch wenn sie ggf. anders bewertet werden würden. Zudem gebe es einen regelmäßigen Informationsaustausch mit der US-Justiz, berichtet die F.A.S. weiter.

„Auch wenn natürlich die Unschuldsvermutung gilt, verdichten sich die Anzeichen weiter, dass Winterkorn schon früher von den Abgasmanipulationen wusste und nicht erst als der Dieselskandal in den USA aufgeflogen ist. Das ist wichtig für die Schadensersatzansprüche der VW-Aktionäre. Wenn VW zu spät über die Abgasmanipulationen informiert hat, können die Aktionäre Anspruch auf Schadensersatz haben“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller, der bereits zahlreiche geschädigte VW-Aktionäre vertritt. In einem Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig soll demnächst geklärt werden, ob Volkswagen seinen Informationspflichten zu spät nachgekommen ist.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt sowohl geschädigte Autokäufer als auch VW-Aktionäre.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/