Aufklärung im Abgasskandal – Vorwürfe gegen Audi-Chef Stadler

Der Abgasskandal brachte den inzwischen beurlaubten Audi-Chef Stadler in Untersuchungshaft. Seit gut drei Wochen sitzt er in U-Haft, weil nach Angaben der Staatsanwaltschaft München II Verdunkelungsgefahr bestehe. Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat offenbar Einblick in die Ermittlungsakten und berichtet, dass ein abgehörtes Telefonat, das richterlich genehmigt war, dafür der Auslöser gewesen sein könnte. In dem Telefongespräch soll Stadler demnach Porsche angeboten haben, gegen einen vermeintlichen Kronzeugen aus dem eigenen Haus vorzugehen.

Laut dem Bericht der SZ gehe aus dem Haftbefehl hervor, dass Stadler der Konzernschwester Porsche angeboten haben soll, gegen einen namentlich nicht bekannten Kronzeugen aus dem eigenen Haus vorzugehen, der Porsche in der Abgasaffäre belastet und der Staatanwaltschaft wertvolle Tipps für die Razzia beim Sportwagenhersteller geliefert haben soll. Gegenüber einem Porsche-Manager soll Stadler überlegt haben, wie der Informant zu maßregeln sei und eine Beurlaubung oder Versetzung eines Informanten eine wichtige Signalwirkung haben könnte. Durch solche Maßnahmen hätten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft behindert werden können, so dass Stadler wegen Verdunkelungsgefahr in U-Haft sitzt.

Stadler soll inzwischen mehrfach vernommen worden sein. Nähere Details zu seinen Aussagen oder dazu, wie lange er noch in U-Haft bleiben muss, sind nicht bekannt.

Für Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden verdichten sich die Hinweise, dass es bei Audi kein wirkliches Interesse an der Aufarbeitung des Abgasskandals gegeben hat und die Vorgänge weiter unter den Teppich gekehrt werden sollten. Zudem gibt es den Verdacht, dass der beurlaubte Audi-Vorstandsvorsitzende schon im Herbst 2015 Hinweise auf die Abgasmanipulationen gehabt haben könnte. „Das hätte auch Auswirkungen auf die Schadensersatzklagen der geschädigten Verbraucher. Audi könnte die Verantwortung für die Abgasmanipulationen dann nicht mehr von sich weisen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Audi hat im Abgasskandal immer wieder für Negativ-Schlagzeilen gesorgt – nicht nur beim als „Schummeldiesel“ bekannten Motor EA 189, sondern auch bei den größeren 3-Liter-Motoren. Erst Anfang Juni hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf der Modelle Audi A6 und A7 3,0 Liter Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 6 wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet.

Für die geschädigten Autokäufer bleibt weiter die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend zu machen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen verbraucherfreundliche Entscheidungen getroffen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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