Fahrverbote 2019 – Widerruf der Autofinanzierung kann sich lohnen

Hamburg verhängte schon 2018 die ersten Fahrverbote. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auch in Stuttgart ein Diesel-Fahrverbot. Anders als in Hamburg sind in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nicht nur einzelne Straßenzüge von dem Verbot betroffen, sondern eine ganze Zone. Für die Umweltzone in der Innenstadt gilt ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Mit einer Ausweitung des Fahrverbots auch auf Euro-5-Diesel muss gerechnet werden.

Nach Stuttgart werden in diesem Jahr noch weitere Fahrverbote in anderen Städten folgen. Auch wenn die Landesregierungen in Hessen oder NRW versuchen, Fahrverbote zu verhindern, muss z.B. in Frankfurt, Köln oder Essen mit Fahrverboten gerechnet werden. In Darmstadt wird es zunächst auf zwei Straßen Fahrverbote geben, in Berlin werden ab Juli 2019 zunächst acht Straßen für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter gesperrt.

Für Diesel-Fahrer wird die Situation in diesem Jahr sehr unübersichtlich und in weiteren Städten drohen Fahrverbote, weil die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu hoch ist. Verbunden mit den Fahrverboten sehen sich die Diesel-Fahrer außerdem mit einem zunehmenden Wertverlust ihrer Fahrzeuge konfrontiert.

„Ein Ausweg für viele betroffene Verbraucher kann der Widerruf ihres Autokredits sein. Da bei Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. In der Praxis bedeutet das, dass der Verbraucher sein Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits geleisteten Raten zurückbekommt. Ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, ist rechtlich umstritten.

Voraussetzung für den Widerruf einer Autofinanzierung ist, dass die Bank fehlerhafte Widerrufsinformationen verwendet hat. Dies führt dann dazu, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich ist. Ob das Auto von Abgasmanipulationen betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de