LG Berlin: Wirksamer Widerruf einer Autofinanzierung bei der Mercedes-Benz-Bank

Der Abgasskandal trifft alle Dieselfahrer, die unter dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge und drohenden Fahrverboten leiden. Neben Schadensersatzklagen kann der Widerruf der Autofinanzierung ein Ausweg aus diesem Dilemma sein.

Voraussetzung für den Widerruf eines Autokredits ist, dass die finanzierende Autobank einer fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. „Derartige Fehler, die zum Widerruf des Kreditvertrags berechtigen sind zahlreichen Banken unterlaufen, u.a. auch der Mercedes-Benz-Bank, wie ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin zeigt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Wie zuvor schon das Landgericht Stuttgart kam auch das Landgericht Berlin mit Urteil vom 17. Dezember 2018 zu der Überzeugung, dass der Kreditvertrag der Mercedes-Benz-Bank fehlerhaft ist und deshalb auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden kann (Az.: 38 O 62/18). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucher im Januar 2016 ein Fahrzeug erworben und über einen Kredit bei der Mercedes-Benz-Bank finanziert. Im Juli 2017 erklärte er schließlich den Widerruf des Kreditvertrags.

Das LG Berlin entschied, dass der Widerruf auch rund eineinhalb Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags wirksam erfolgt sei. Der Mercedes-Benz-Bank seien Fehler bei den Pflichtangaben unterlaufen. Insbesondere habe die Bank nicht ordnungsgemäß über die Auszahlungsbedingungen und das einzuhaltende Verfahren bei einer Kündigung informiert. Aufgrund dieser Fehler sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf immer noch möglich gewesen, so das LG Berlin.

Der Clou beim Widerruf eines Autokredits ist, dass es sich bei Autofinanzierungen häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt. Das hat zur Folge, dass nach dem erfolgreichen Widerruf nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Verbraucher gibt dann das Auto an die Bank und erhält seine bereits geleisteten Raten zurück und ist an keine weiteren Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag noch gebunden. Ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung einbehalten kann, ist zumindest bei Kreditverträgen, die nach dem 12. Juni 2014 geschlossen wurden, rechtlich umstritten.

„Der Widerruf der Autofinanzierung ist besonders für Dieselfahrer eine lukrative Möglichkeit, ihren ungeliebten Diesel loszuwerden. Grundsätzlich ist der Widerruf aber immer dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Informationen verwendet hat. Ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist oder ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos, ob die Voraussetzungen für den Darlehenswiderruf vorliegen.

Mehr Informationen: www.caesar-preller.de