VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 – Käufer erhält Schadensersatz

Im Dezember 2017 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen verpflichtenden Rückruf für den VW Touareg 3,0 Liter Diesel Euro 6 wegen unzulässigen Abschalteinrichtungen an. Das Landgericht Lüneburg hat nun mit Urteil vom 12. Februar 2019 entschieden, dass ein Touareg-Käufer aufgrund der Abgasmanipulationen Anspruch auf Schadensersatz hat (Az.: 9 O 140/18).

Das KBA hatte am 8. Dezember 2017 einen verpflichtenden Rückruf für den VW Touareg 3,0 Liter Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 angeordnet. Von dem Rückruf sind weltweit knapp 58.000 und in Deutschland ca. 25.000 Fahrzeuge betroffen. Grund für den Rückruf ist, dass de Behörde bei der Überprüfung dieses Modells zwei unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hat. Einerseits springt bei diesem Touareg im Prüfzyklus NEFZ eine schadstoffmindernde Aufwärmstrategie an, die im normalen Straßenverkehr überwiegend nicht aktiviert ist und andererseits wird bei Fahrzeugen mit SCR-Katalysator die Nutzung von Adblue zum Teil unzulässig eingeschränkt.

Das LG Lüneburg entschied nun, dass Volkswagen die Kunden durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe. Geklagt hatte ein Käufer, der im Juli 2015 einen Touareg erworben hatte. Volkswagen muss das Fahrzeug nach dem Urteil des LG Lüneburg zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten.

Nach Ansicht des Gerichts habe VW die Abgaswerte aus Gewinnstreben manipuliert und sich über zwingende Rechtsvorschriften hinweggesetzt. Die Schädigung der Käufer liege bereits darin, dass VW ein Fahrzeug mit illegaler Motorsteuerung in den Verkehr gebracht habe. Es könne davon ausgegangen werden, dass der Käufer das Fahrzeug nicht erworben hätte, wenn er gewusst hätte, dass die Abgaswerte manipuliert wurden und dem Fahrzeug ggf. die Zulassung entzogen werden könnte.

„Emissionswerte wurden nicht nur bei dem kleineren Dieselmotor des Typs EA 189 manipuliert, sondern auch bei dem größeren 3-Liter-Motor. Auch in diesen Fällen können betroffene Käufer Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durchsetzen“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der betroffene 3-Liter-Dieselmotor kommt nicht nur beim VW Touareg zum Einsatz, sondern auch bei verschiedenen Audi-Modellen oder bei Porsche. „Auch hier lassen sich Schadensersatzansprüche durchsetzen“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/