KBA ordnet Rückruf für Opel Corsa und Opel Adam an

Neuer
Rückruf bei Opel: Auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) müssen
Modelle des Opel Adam und Opel Corsa in die Werkstatt beordert werden.
Grund für den Rückruf ist eine Überschreitung des Grenzwertes für den
Stickoxid-Ausstoß nach der Abgasnorm Euro 6d Temp. Es geht jedoch nicht
um Diesel-Fahrzeuge, sondern um Benziner.

Betroffen
von dem Rückruf sind nach Angaben des KBA weltweit knapp 210.000
Fahrzeuge, davon rund 54.000 in Deutschland. Der Grenzwert für den
Stickoxid-Ausstoß wurde bei Modellen des Opel Corsa und Opel Adam der
Baujahre 2018 und 2019 mit 1,2 Liter- und 1,4 Liter-Ottomotoren
festgestellt. In den Werkstätten soll ein Software-Update aufgespielt
werden, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

War
bislang vom Abgasskandal die Rede ging es um Diesel-Fahrzeuge. Im
Mittelpunkt standen und stehen dabei vor allem Fahrzeuge des VW-Konzerns
oder auch verschiedene Mercedes-Modelle. Ein gänzlich unbeschriebenes
Blatt im Abgasskandal ist Opel zwar nicht mehr und im Herbst 2018
mussten Modelle des Insignia, Cascada und Zafira wegen unzulässiger
Abschalteinrichtungen auf Anordnung des KBA zurückgerufen werden,
dennoch trat Opel bisher eher am Rande in Erscheinung. „Die Wahrnehmung
könnte sich jetzt ändern, zumal nun Benziner betroffen sind“, sagt
Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in
Wiesbaden.

Benziner halten Stickoxid-Grenzwerte nicht ein

Opel
hatte vor einigen Wochen selbst entdeckt, dass es bei den Benzinern ein
Problem mit den Abgaswerten gibt. Ein Fehler an der Lambda-Sonde soll
dafür ursächlich sein und der Autobauer wollte das Problem freiwillig
beheben. Das KBA hat den Rückruf nun allerdings verpflichtend
angeordnet. Zu den näheren Gründen haben sich weder Opel noch das
Bundesverkehrsministerium geäußert.

Welche
Auswirkungen das Software-Update auf den Motor hat, ist völlig
ungewiss. Da das KBA den Rückruf aber verpflichtend angeordnet hat, muss
das Update auch aufgespielt werden, da ansonsten der Verlust der
Zulassung droht. „Durch den Rückruf des KBA dürfte aber auch klar sein,
dass die Fahrzeuge einen Sachmangel aufweisen und die Käufer einen
Anspruch auf Nachbesserung haben. Sollte die Nachbesserung nicht möglich
sein oder treten dadurch andere Mängel auf, können auch
Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden“, so Rechtsanwalt
Bernhardt.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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