Nach EuGH-Urteil drohen neue Diesel-Fahrverbote

ach EuGH-Urteil drohen neue Diesel-Fahrverbote

In
die Diskussion um Diesel-Fahrverbote platzt nun ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs. „Das Urteil des EuGH kann zur Folge haben,
dass es zu weiteren Diesel-Fahrverboten kommt“, sagt Rechtsanwalt
Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der
EuGH hat am 26. Juni 2019 entschieden, dass schon vereinzelte
Überschreitungen der Schadstoffbelastung der Luft gegen EU-Recht
verstoßen. Es komme nicht auf Mittelwerte an, sondern auf die Werte an
individuellen Messstationen (Az.: C-723/17). Zudem könnten die Bürger
prüfen lassen, ob die Messstationen richtig platziert sind.

Ausgangspunkt
für die Verhandlung vor dem EuGH war die schlechte Luft in der
belgischen Hauptstadt Brüssel. Einwohner und eine
Umweltschutzorganisation hatten auf die Erstellung eines ausreichenden
Luftqualitätsplans und die Errichtung der notwendigen Messstationen
geklagt. Ein Gericht in Brüssel legte den Fall dem EuGH vor.

Messstationen an besonders belasteten Standorten

Die
Luxemburger Richter entschieden, dass schon Überschreitungen der
Grenzwerte für Feinstaub, Stickstoffdioxid und anderen in der
EU-Richtlinie über Luftqualität und saubere Luft für Europa genannten
Schadstoffe an einzelnen Messstationen ein Verstoß gegen die Regeln
seien. Sinn sei es, Gesundheitsschäden durch Schadstoffbelastungen zu
vermeiden. Daher müssten die Messstationen so platziert werden, dass die
Gefahr unbemerkter Überschreitungen der Grenzwerte minimiert werde.

Die
Entscheidung des EuGH ist für alle EU-Mitgliedsstaaten bindend. „Der
EuGH hat die Rechte der Anwohner auf saubere Luft gestärkt, auf
Dieselfahrer können aber weitere Fahrverbote zukommen“, so Rechtsanwalt
Rosenbusch-Bansi. Denn die Messstationen müssen dort aufgestellt werden,
wo die Schadstoffbelastung am höchsten ist. Das könnte bedeuten, dass
in noch mehr Städten die Belastung der Luft mit Stickoxiden zu hoch ist.

Der
EU-Grenzwert für die Stickoxid-Belastung beträgt 40 Mikrogramm
Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft. Dieser Wert wurde 2018 in 57
deutschen Städten überschritten. Die höchste Belastung weist Stuttgart
mit 71 Mikrogramm auf, dahinter folgen schon Darmstadt und München mit
67 bzw. 66 Mikrogramm. Als einer der Hauptverursacher für die hohe
Stickoxid-Belastung gelten Diesel-Fahrzeuge. „Das EuGH-Urteil wird die
Diskussion um Fahrverbote daher nicht verstummen lassen“, sagt
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Schadensersatz und Widerruf der Autofinanzierung

Dieselfahrer
müssen daher nach wie vor damit rechnen, dass bestimmte Straßen oder
Zonen für sie tabu sind. Gleichzeitig erleiden ihre Fahrzeuge einen
enormen Wertverlust. Für Dieselfahren bieten sich zwei Auswege an. „Sind
ihre Fahrzeuge von Abgasmanipulationen betroffen, können
Schadensersatzansprüche geprüft werden. Zahlreiche
verbraucherfreundliche Gerichtsentscheidungen liegen bereits vor“, so
Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Alternativ dazu kann auch der Widerruf
der Autofinanzierung geprüft werden. Der Widerruf ist unabhängig vom
Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte
Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei Autofinanzierungen häufig ein
sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen
Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag
rückabgewickelt.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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