Audi Abgasskandal – Manipulationen umfangreicher als angenommen

Wegen
einer unzulässigen Abschalteinrichtung rief das Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) im Januar 2018 verschiedene Modelle Audi 3.0 l Euro 6 zurück.
Betroffen waren die Dieselmodelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7.
Recherchen des Handelsblatts und des Bayerischen Rundfunks zeigen nun,
dass bei den Modellen offenbar nicht nur eine, sondern bis zu vier
Abschalteinrichtungen genutzt wurden. Der V6 TDI Motor wurde nicht nur
bei den Audi-Modellen, sondern auch beim VW Touareg oder dem Porsche
Cayenne bzw. Macan eingesetzt.

Zur
Erinnerung: Im Januar 2018 rief das KBA diverse Audi-Modelle mit
3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 zurück. Grund war eine
unzulässige Abschalteinrichtung. Durch die sog. schnelle
Motoraufwärmfunktion wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert, allerding ist
diese Funktion fast nur im Prüfmodus aktiviert. Audi musste darauf hin
weltweit rund 127.000 Fahrzeuge zurückrufen, davon knapp 78.000 in
Deutschland.

Dem
Bayrischen Rundfunk und dem Handelsblatt liegen nun offenbar nicht
öffentliche Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes vor. Aus diesen soll
hervorgehen, dass es noch drei weitere Funktionen gab, die für die
Reduzierung des Schadstoffausstoßes sorgen sollten. Das KBA habe aber
offenbar nur die Motoraufwärmfunktion als unzulässige
Abschalteinrichtung bewertet und den Rückruf angeordnet. Die drei
anderen Funktionen könne Audi hingegen „freiwillig“ entfernen, wie der
BR berichtet. Aus den Unterlagen gehe zudem hervor, dass das KBA die
meisten Modelle nicht selbst geprüft, sondern sich auf die Angaben des
Unternehmens verlassen habe.

Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

„Obwohl
im Herbst 2015 der Abgasskandal aufgeflogen ist, vertraute das
Kraftfahrt-Bundesamt auch Anfang 2018 anscheinend immer noch den Angaben
von Audi. Geschädigte sind die Audi-Kunden, die sich nun mit
Software-Updates und dem Wertverlust ihrer Fahrzeuge auseinandersetzen
müssen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Immerhin
gibt es zumindest den amtlichen Rückruf wegen einer unzulässigen
Abschalteinrichtung. Das erleichtert Schadensersatzklagen der
betroffenen Audi-Kunden. Denn der BGH hat Anfang des Jahres
klargestellt, dass unzulässige Abschalteinrichtungen einen Sachmangel
darstellen und der geschädigte Kunde Anspruch auf Ersatz hat. Darüber
hinaus haben inzwischen zahlreiche Gerichte entschieden, dass Käufer
durch unzulässige Abschalteinrichtungen vorsätzlich sittenwidrig
geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert