Fahrverbote für Euro 5-Diesel in Stuttgart drohen ab Herbst

Fahrverbote
für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 in Stuttgart wollte die
Landesregierung unbedingt vermeiden. Das ehrgeizige Ziel dürfte nur
schwer zu erreichen sein. Schon ab dem 1. September 2019 können
Fahrverbote in Stuttgart für Euro 5-Diesel drohen. Der
Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat jedenfalls mit
Beschluss vom 28. Juni 2019 für klare Verhältnisse gesorgt und
entschieden, dass die Landesregierung umgehenden Fahrverbote für Euro
5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen werden
müssen (Az.: 10 S 1429/19).

Bislang
hatte sich die Regierung in Baden-Württemberg geweigert, Fahrverbote
für Euro 5-Diesel in den Plan aufzunehmen. Für diese
Verweigerungshaltung gab es aber offensichtlich keine rechtlich
relevanten Gründe, wie der VGH klarstellte und wies die Beschwerde der
Landesregierung gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart
zurück. Dieses hatte schon im April entschieden, dass die Fahrverbote
für Euro 5-Diesel in den Luftreinhalteplan für Stuttgart aufgenommen
werden müssen. Anders sei es kaum möglich, den Grenzwert für die
Stickoxid-Belastung der Luft zu erreichen. Die vorgelegten Prognosen
zeigten, dass die Grenzwerte auch 2019 und 2020 an mehreren Strecken
voraussichtlich deutlich überschritten würden.

Ausweitung des Diesel-Fahrverbots

Der
Beschluss des VGH kann nicht angefochten werden, so dass die
Landesregierung nun Fahrverbote für Euro 5-Diesel planen muss.
„Stuttgart wird die Grenzwerte vermutlich auch in naher Zukunft nicht
einhalten können. Daran werden auch Diskussionen über die
Verhältnismäßigkeit von Fahrverboten oder Standorten von Messstationen
nicht viel ändern können. Zumal der EuGH kürzlich erst bekräftigt hat,
dass Schadstoffe da gemessen werden müssen, wo die Belastung am höchsten
ist“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei
Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nachdem
Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter schon seit Beginn des
Jahres die Umweltzone in Stuttgart nicht mehr befahren dürfen, droht nun
ab Herbst eine Ausweitung des Verbots auf Euro 5-Diesel. „Für die
betroffenen Dieselfahrer bedeutet das nicht nur, dass bestimmte Zonen in
Stuttgart für sie tabu sind, sondern gleichzeitig schreitet auch der
Wertverlust ihrer Fahrzeuge voran“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi. Um
sich gegen diese Entwicklung zu wehren, können Dieselfahrer ihre
rechtlichen Möglichkeiten nutzen.

Wertverlust und Schadensersatz

Sollten
bei den Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und
Abgaswerte manipuliert worden sein, können Schadensersatzansprüche
geltend gemacht werden. Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden,
dass die Verbraucher durch illegale Abschalteinrichtungen  vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden und Anspruch auf Schadensersatz haben.

Eine
Option dazu kann der Widerruf der Autofinanzierung sein. „Der Widerruf
ist ganz unabhängig vom Abgasskandal grundsätzlich möglich, wenn die
Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei
Autofinanzierungen häufig ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird
durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der
Kaufvertrag rückabgewickelt“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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