Abgasskandal – Diesel von Audi und Porsche halten laut DUH Grenzwerte nicht ein

Verschiedene
Diesel-Fahrzeuge von Porsche und Audi halten die Grenzwerte beim
Stickoxid-Ausstoß nicht ein. Ein Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6
überschreitet den zulässigen Grenzwert sogar trotz Software-Updates um
das 2,4-fache. Das haben Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
ergeben, die sie mit ihrem Emissions-Kontroll-Institut (EKI)
durchgeführt hat.

Die
Messergebnisse belegen, dass Dieselmodelle von Porsche und Audi mit dem
Motor EA897 und der Abgasnorm Euro 5 bzw. Euro 6 die Grenzwerte für den
Stickoxid-Ausstoß nicht einhalten und teilweise um ein Vielfaches
überschreiten, wie die DUH am 2. Juli 2019 mitteilte. Getestet wurden
die Fahrzeuge im realen Fahrbetrieb.

Ein
Porsche Panamera mit der Abgasnorm Euro 5 wies demnach einen
NOx-Ausstoß von 1498 mg/km bei Außentemperaturen zwischen 10 und 14 Grad
auf. Der zulässige Grenzwert für Euro 5-Diesel von 180 mg NOx/km wurde
damit um das 8,3-fache überschritten. Zwei untersuchte Porsche Cayenne
mit der Abgasnorm Euro 6, für die der Grenzwert für den
Stickoxid-Ausstoß bei 80 mg/km liegt, überschritten diesen Wert um das
3,6- bzw. 4.2-fache. Selbst nach einem Software-Update überschritt ein
Porsche Cayenne mit der Abgasnorm Euro 6 den Grenzwert immer noch um das
2,4-fache. Auch ein Audi SQ5 plus 3.0 TDI überschritt mit einem
Stickoxid-Ausstoß von 441 mg/km denn zulässigen Grenzwert deutlich.

Obwohl
die Grenzwerte überschritten werden, sei für verschiedene Modelle kein
Rückruf angeordnet worden, kritisiert die DUH. „Werden die Grenzwerte
selbst nach einem Software-Update nicht eingehalten, stellt sich
natürlich die Frage, welchen Sinn ein ohnehin umstrittenes
Software-Update überhaupt macht. Der Mangel wird dadurch offenbar nicht
beseitigt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Daher
können betroffene Audi- und Porsche-Kunden ihre Ansprüche auf
Schadensersatz prüfen lassen.

Auch
bei Fahrzeugen mit dem 3-Liter-Dieselmotor haben Gerichte inzwischen
entschieden, dass die Verbraucher durch unzulässige
Abschalteinrichtungen geschädigt wurden und daher
Schadensersatzansprüche haben.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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