Bei Markus Lanz – VW-Chef Diess spricht im Abgasskandal von Betrug

„Das,
was wir gemacht haben, war Betrug, ja.“ Diese Aussage zum
VW-Abgasskandal kommt nicht von irgendjemandem, sondern vom VW-Chef
Herbert Diess persönlich. Die Worte fallen nicht hinter verschlossenen
Türen, sondern vor laufenden Kameras in der ZDF-Talkshow Markus Lanz vom
18. Juni 2019.

So
viel Offenheit im Abgasskandal ist neu. In den USA hat VW den Betrug
zwar eingestanden, in Deutschland solche Vorwürfe aber immer weit von
sich gewiesen. Im Februar hatte eine VW-Vorständin noch behauptet, dass
den Kunden im Abgasskandal „weder Verluste noch Schäden“ erlitten
hätten. Nun spricht der VW-Chef öffentlich von Betrug. Das hört die
Rechtsabteilung von Volkswagen natürlich gar nicht gern. Sie rudert
zurück. Die Aussagen seien nicht im rechtstechnischen Sinne zu verstehen
und an der rechtlichen Position bei Volkswagen würde sich dadurch
nichts ändern. Heißt: Bei VW spricht man lieber weiterhin von
Umschaltlogik als von Abgasmanipulationen und ist sich keiner Schuld
bewusst.

Betrugs-Aussage wiegt schwer

Sind
die Aussagen des VW-Chefs, dass VW betrogen habe, damit ohne Bedeutung?
„Die Aussagen lassen sich nicht mehr einfach wegwischen und wiegen
schwer – auch bei Schadensersatzklagen gegen VW. Bisher fährt VW die
Strategie, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen verwendet und nicht
getäuscht zu haben. Diese Argumentation lässt sich kaum noch
aufrechterhalten. Denn es ist davon auszugehen, dass der VW-Chef weiß,
was er sagt, wenn er von Betrug spricht und dass er keine unbedachten
Aussagen im Zusammenhang mit dem Abgasskandal von sich gibt“, sagt
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

LG Oldenburg bezieht Aussage des VW-Chefs ein

Ähnlich
sieht es auch das Landgericht Oldenburg. In einem Beschluss vom 3. Juli
2019 stellte es fest, dass bei der Aussage des VW-Chefs nichts
dafürspreche, dass es sich dabei um eine unbedachte spontane Äußerung
handele, deren brisanten Erklärungswert er nicht überblickt habe (Az.: 6
O 1791/18). Vielmehr deute sie darauf hin, dass die in dem Unternehmen
intern als Umschaltlogik bezeichnete Funktion nicht gesetzeskonform war,
dies Mitarbeitern auch bekannt war und das Kraftfahrt-Bundesamt
getäuscht wurde. Dabei sei es abwegig, dass nun untergeordnete
Konstrukteure von der Manipulations-Software gewusst haben sollen und
Vorgesetzte nicht informiert gewesen seien.

„Nachdem
ohnehin schon zahlreiche Gerichte entschieden haben, dass VW die Kunden
im Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb
schadensersatzpflichtig ist, dürften sich die Forderungen gegen VW nun
noch besser durchsetzen lassen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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