LG Nürnberg-Fürth: VW muss im Abgasskandal Kaufpreis fast vollständig erstatten

Das
Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen durch den Dieselskandal
geschädigten Käufer eines VW Tiguan mit Urteil vom 16. April 2019
Schadensersatz zugesprochen. VW muss den Wagen zurücknehmen und den
Kaufpreis erstatten (Az.: 9 O 8773/18).

Bei
der Frage, ob VW einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer
abziehen darf, fand das LG Nürnberg-Fürth einen Mittelweg. VW könne zwar
einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer berechnen, aber nur
für einen sehr begrenzten Zeitraum. Nur für die Zeitspanne zwischen
Mitteilung des Rückrufs durch VW bis zur Erklärung des Käufers den
Kaufvertrag rückabwickeln zu wollen, könne ein Nutzungsersatz berechnet
werden. Bei der Zeit davor und danach handele es sich um aufgedrängte
Nutzungen, für die kein Wertersatz zu leisten sei. Zumal VW dadurch
unangemessen entlastet würde, so das LG Nürnberg-Fürth.

Kein Wertersatz für aufgedrängte Nutzungen

In
dem vorliegenden Fall hatte der Kläger 2014 einen VW Tiguan gekauft. In
dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die
Abgaswerte manipuliert worden waren. Das LG Nürnberg-Fürth stellte
zunächst fest, dass die unzulässige Abschalteinrichtung einen Sachmangel
darstelle. Gegenüber dem Kläger wurde die unzulässige
Abschalteinrichtung verschwiegen. Es sei davon auszugehen, dass er bei
Kenntnis der Abgasmanipulationen den Kaufvertrag nicht abgeschlossen
hätte. Daher habe er einen Anspruch auf Schadensersatz, so das LG
Nürnberg-Fürth.

„Zahlreiche
Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer im
Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher
schadensersatzpflichtig ist“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt
von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Das bedeutet in der Regel,
dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird. Der Käufer gibt dann das
Fahrzeug zurück und bekommt den Kaufpreis zurück. Häufig muss er sich
allerdings den Abzug einer Nutzungsentschädigung gefallen lassen.
„Inzwischen haben allerdings auch verschiedene Gerichte VW den Anspruch
auf einen Nutzungsersatz gänzlich abgesprochen. Das LG Nürnberg-Fürth
hat sich nun für einen Mittelweg entschieden“, so Rechtsanwalt
Bernhardt.

Doch
selbst wenn eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, lohnt es sich in
den meisten Fällen, Schadensersatzansprüche gegen VW geltend zu machen.
Dies ist noch bis Ende 2019 möglich.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert