OLG Karlsruhe: Schlappe für VW im Abgasskandal

„Schon
im Juni hatte das OLG Koblenz einem durch den Abgasskandal geschädigten
Autokäufer Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
zugesprochen. Nun folgt ein entsprechendes Urteil des OLG Karlsruhe.
Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte geschädigten Autokäufern
Schadensersatz zugesprochen haben, hat sich die Rechtsprechung im
Dieselskandal eindeutig zu Gunsten der Verbraucher entwickelt. Zumal die
Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe
richtungsweisend sein dürften“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
aus Wiesbaden.

Das
OLG Karlsruhe verhandelte über die Klage eines Käufers, der 2011 einen
Skoda Octavia 2.0 TDI erworben hatte. Wie in zahlreichen anderen
Modellen des VW-Konzerns ist auch in dem Skoda der Motor des Typs EA 189
verbaut, bei dem bekanntlich die Abgaswerte manipuliert wurden.

Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

In
erster Instanz war die Klage erfolgreich und dem Käufer wurde
Schadensersatz zugesprochen. VW ließ es auf das Berufungsverfahren
ankommen und scheiterte. Das OLG Karlsruhe bestätigte, dass VW den
Kläger durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt
hat und deshalb zum Schadensersatz verpflichtet ist. Hätte der Kläger
Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt, hätte er den Kaufvertag
erst gar nicht abgeschlossen. Zudem geht das OLG Karlsruhe davon aus,
dass die Manipulationen in VW-Vorstandskreisen bekannt waren.

„Auch
wenn die Urteile des OLG Karlsruhe und des OLG Koblenz noch nicht
rechtskräftig sind, wurde die Position der Verbraucher im Abgasskandal
entscheidend gestärkt. Andere Gerichte werden sich an den Entscheidungen
orientieren, so dass sehr gute Chancen bestehen,
Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen“, so Rechtsanwalt
Cäsar-Preller.

Auch
Verbraucher, die sich bereits der Musterklage gegen VW angeschlossen
haben, können vor diesem Hintergrund überlegen, ob es für sie nicht
sinnvoller ist, ihre Forderungen im Zuge einer Einzelklage
durchzusetzen. Bis Ende September können sie sich von der Musterklage
wieder abmelden, um ihre Ziele individuell zu verfolgen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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