Handy am Steuer: Zählt der Funktionstest als „Benutzung“?

Angst von der
Polizei beim Benutzen ihres Handys am Steuer erwischt zu werden und sich
strafbar zu machen? Diese Befürchtung haben sicherlich viele Fahrzeugführer,
die regelmäßig ihr Handy benutzen. Doch wann genau liegt ein ordnungswidriges „Benutzen“
im Sinne des Gesetzes vor?

Technische Geräte im Sinne der StVO

Technische Geräte
im Sinne des § 23 StVO müssen Geräte sein, die der Kommunikation, Information
oder Organisation dienen bzw. dazu bestimmt sind, diesen zu dienen.
Mobiltelefone sind in § 23 Abs. 1a S. 2 ausdrücklich benannt und fallen demnach
unter technische Geräte. Doch gilt das bloße Betätigen einer Funktionstaste zur
Funktionsprüfung des Smartphones als Benutzen oder ist das noch erlaubt?

Entscheidung des Kammergerichts

„Immer häufiger
kommt es vor, dass sich die Gerichte mit der Problematik des Benutzens eines Handys
am Steuer befassen müssen“, berichtet Rechtsanwalt Christof Bernhardt,
Fachanwalt für Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Nicht zuletzt
musste das Kammergericht Berlin entscheiden, ob das bloße Betätigen einer Taste
unter die Norm der StVO fällt. Im konkreten Fall fiel dem Betroffenen während
der Fahrt das Handy auf den Boden, weshalb er überprüfen wollte, ob dieses noch
funktioniert. Hierzu betätigte er eine Taste und wurde durch das Kammergericht
gemäß § 23 Abs. 1a StVO verurteilt.

Warum ist das Betätigen einer Taste ein „Benutzen“?

Für viele ist es
selbstverständlich und ersichtlich, dass dieser Vorgang nicht zum üblichen
Verwenden des Handys diente. Doch ist das überhaupt gefordert?

Im Gesetz ist
weder aus dem Wortlaut, noch aus dem Sinn und Zweck abzuleiten, dass der
konkrete Vorgang, also die konkrete Verwendung des Handys zur Kommunikation,
Information oder Organisation dienen müsste. Die abstrakte Eignung des Geräts
reicht zur Erfüllung des Tatbestandes aus. Das Handy ist an sich objektiv dazu
geeignet der Kommunikation zu dienen. Diese Argumentation wurde vom
Kammergericht angeführt und führte zur Verurteilung des Betroffenen.

Kein Handy am Steuer

Nicht zu
vergessen ist, dass das Handy am Steuer nicht wegen der Angst vor der Polizei,
sondern aufgrund der Gefahren gefährlicher Unfälle vermieden werden sollte.

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