Diesel Abgasskandal – Händler zur Rücknahme eines Porsche Cayenne verurteilt

In einem aktuellen Verfahren vor dem Landgericht Koblenz wurde ein Autohändler mit Urteil vom 10.07.2019 dazu verurteilt, einen Porsche Cayenne mit der Euro 5-Norm zurücknehmen zu müssen. Aufsehen erregte in diesem Zusammenhang besonders, dass es sich bei diesem Modell um kein Fahrzeug handelte, für das ein offizieller Rückruf vom Kraftfahrtbundesamt vorgesehen war “, sagt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden. Von Seiten des Porsche Konzerns wurde nachdrücklich hervorgehoben, dass in diesem Fahrzeugtyp keine illegale Abschalteinrichtung verbaut worden sei. Diese Rückrufe bezögen sich nur auf Fahrzeuge der Euro 6-Norm. Nach dem Urteil des Landgericht Koblenz muss diese Sichtweise vermutlich revidiert werden.

Rechtsanwalt aus Wiesbaden steht Ihnen zur Seite

In dem Verfahren trug der Kläger vor, das in dem betreffenden Fahrzeug eine Abschalteinrichtung verbaut worden sei, welche die Form eines Thermofensters habe. Im Rahmen dieses Thermofensters werde die Abgaseinrichtung bei bestimmten Temperaturen runter gefahren oder ganz abgeschaltet. Die Gegenseite erwiderte daraufhin, dass die Abschalteinrichtung zwar vorhanden, aber nicht illegal sei, da sie zum Schutz des Motors erforderlich ist. Auch das Kraftfahrtbundesamt halte diese Abschalteinrichtung für nicht illegal, was sich daran zeige, dass es keinen Rückruf für dieses Auto gegeben habe. Alle von der Porsche AG vorgetragenen Argumente wurden von den Richtern des Landgericht Koblenz entkräftet. Für einen Schutz des Motors durch die Abgaseinrichtung sind keine technischen Beweise vorgetragen worden und die Abschalteinrichtung mit Thermofenster sei gemäß europäischem Recht nur in sehr engen Grenzen zulässig.

Kanzlei Wiesbaden – Abschalteinrichtung stellt Sachmangel dar

Wie Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch näher erläutert, werteten die Richter die Abschalteinrichtung als illegal und somit als Sachmangel. Durch die Einordnung als Sachmangel eröffneten sich dem Kläger verschiedene rechtliche Möglichkeiten, darunter die Rückabwicklung des Kaufvertrags.
Durch einen Rechtsanwalt aus Wiesbaden können auch Sie jetzt prüfen lassen, ob solch ein Vorgehen auch bei Ihnen und Ihrem Fahrzeug Sinn macht. Ein Anwalt kann Ihnen im Rahmen einer umfassenden Beratung erläutern, ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Denn das Urteil des Landgericht Koblenz zeigt, dass nicht nur dann Ansprüche geltend gemacht werden können, wenn das Kraftfahrtbundesamt einen Rückruf des entsprechenden Fahrzeugtyps angeordnet hat. Begeben Sie sich vertrauensvoll in die Hände Ihrer und lassen Sie sich beraten.

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