Musterfeststellungsklage VW, statt Verbraucherschutzgesetz -VW

Am 30. September 2019 findet im Musterfeststellungsprozess beim Oberlandesgericht Braunschweig die erste mündliche Verhandlung statt. Wer bis dahin nicht durch einfachen Antrag aus dem Musterfeststellungsprozess ausgestiegen ist, wird in diesem Käfig gefangen bleiben, bis eines Jahres der Bundesgerichtshof letztinstanzlich entscheiden wird. Ja, eines Jahres. Es kann nämlich noch vier, fünf oder sechs Jahre dauern, bis das der Fall sein wird. Danach muss dann jeder, der sich am Musterfeststellungsprozess beteiligt hat, noch seine konkreten Schadensersatzansprüche in einem Einzelprozess gegen VW anstreben und durchsetzen. Dies wird dann wohl auch noch ein weiteres Jahr dauern. Gegebenenfalls kann es sein, dass man durch mehrere Instanzen gehen muss. Was man dabei bedenken muss, dass bis dahin jeder gefahrene Kilometer den eigenen Schadensersatzanspruch schmälert.

Wer bis zu einem rechtskräftigen Urteil in seiner Einsichtslage 250.000 km auf seinem Tacho stehen hat, wird wohl keinerlei Schadensersatzanspruch erhalten. Wenn man es so besieht, so ist das Musterfeststellungsgesetz für den VW-Konzern ein ganz großes Geschenk. Statt in Einzelklagen in einem Jahr einen Vergleich zu bekommen, sind die Geschädigten ,430.000 an der Zahl, auf die lange Bank verschoben mit der Hoffnung für den VW-Konzern, dass er am Ende nicht oder wenigstens nur ganz wenig bezahlen muss. Dieses Gesetz hat sich die Bundesregierung einfallen lassen zum Schutze der Verbraucher. In Wahrheit ist es aber ein willkommenes Gesetz für den VW-Konzern, der mit minimalem Einsatz an Anwaltskosten 430.000 Geschädigte in dem Käfig des Musterfeststellungsprozesses gefangen hält. Dabei spielt VW in diesem Verfahren auch auf Zeit, um eben wirklich jeden Schadensersatzanspruch gen Null zu drücken.

Die Bundesregierung hat sich in dem ganzen Diesel-Abgas-Skandal schon recht früh auf die Seite der Autokonzerne gestellt, weil sie wirtschaftlich eben in Deutschland von großer Bedeutung sind. Interessen der Verbraucher waren hier nicht wichtig oder wurden nur scheinbar berücksichtigt.

Jetzt haben die Beteiligten am Musterfeststellungsprozess die einmalige Möglichkeit, aus dem Musterfeststellungsprozess durch einfache Abmeldung im Register auszuscheiden und eine Einzelklage mit einem hierauf spezialisierten Rechtsanwalt durchzuführen. Vielfach zahlt dies dann auch noch die Rechtsschutzversicherung. So kann am Ende doch noch in letzter Minute dem VW-Konzern ein Strich durch die Rechnung gemacht werden.

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