Widerruf von Auto-Krediten – Urteil vom BGH

Am 5. November 2019 soll eine Entscheidung des BGHs bekanntgegeben werden, in der es um den Widerruf von Fahrzeug Krediten geht. „Konkret geht es auch um Fälle, in denen Käufer eines Dieselfahrzeugs mittels einer Lücke im Finanzierungsvertrag, diesen wieder rückabwickeln konnten.“ sagt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden.

Fehlerhafte Fahrzeug Finanzierung berechtigt zum Widerruf

Neue Fahrzeuge sind sehr teuer. Viele potentielle Käufer nutzen daher eine Finanzierungs- oder Leasingmöglichkeit. Allerdings kann auch ein Finanzierungs- oder Leasingvertrag inhaltlich fehlerhaft sein, so der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden. Bisher haben schon einige Diesel Käufer über einen Widerruf des Vertrages eine Rückgabe des Fahrzeugs oder aber Schadensersatz erfolgreich durchsetzen können. Hierzu gibt es unterschiedliche Gerichtsurteile, so der Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Unterschiedliche Formfehler in Kredit- und Leasingverträgen haben dazu geführt, dass die Käufer von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen konnten, obwohl die Widerrufsfrist von 14 Tagen längst abgelaufen war. Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, führt dazu aus, dass über die einzelnen Fälle wenig bekannt ist. Ebenso ist nicht bekannt, wie hoch die geschlossene Vergleichszahl in derartigen Fällen ist. Dies liege an den Stillschweigevereinbarungen.

BGH Entscheidung am 5. November 2019

Der BGH entscheidet Anfang November in zwei Fällen, die sich ähneln. Es geht um Kreditverträge, aus denen nicht klar und verständlich hervorgeht, inwieweit die Kunden über ihr Widerrufsrecht informiert worden sind. Derartige Informationen sind vom Gesetzgeber aber als pflichtig vorgeschrieben. „Ein derart formal mangelhafter Vertrag kann zu einer Rückabwicklung des Vertrages oder zu Schadensersatz berechtigen.“, erklärt der Anwalt für Verkehrsrecht.

Dieselkäufer können nun gespannt auf die BGH Entscheidung warten und gleichzeitig ihren Vertrag einmal prüfen lassen. Immerhin wurden mehrere hunderttausende Verträge geschlossen, die nun widerrufen werden könnten. Für einen vormaligen Dieselkäufer könnte eine positive BGH Entscheidung interessant werden. Immerhin haben Dieselfahrzeuge aufgrund der Fahrverbote und der Skandale sehr an Wert verloren. Verkäufe sind nicht mehr interessant für Dieselbesitzer.

Die angesprochene Regelung betrifft nicht nur finanzierte Käufe von Neufahrzeugen. Auch Gebrauchtwagen werden sehr häufig finanziert. Auch geht es in der zu erwartenden Entscheidung nicht ausschließlich um Dieselfahrzeuge. Auch Benzinfahrzeuge sind hiervon betroffen. Selbst schon getilgte Verträge können noch widerrufen werden. Bisher war die Rechtsprechung in den unteren Instanzen uneinheitlich. Aufklärung soll nun die Entscheidung vom BGH geben.

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