Schadenersatz im Abgasskandal auch bei Gebrauchtwagenkauf

Der Abgasskandal hat international das Vertrauen in die deutsche Automobilindustrie erschüttert und zahlreiche Rechtsverfahren ausgelöst. Doch auch in Deutschland haben viele Kunden Fahrzeuge von VW im Vertrauen auf den guten Ruf des Herstellers gekauft. Sie sind aus rechtlicher Sicht sittlich geschädigt worden und können dafür Schadenersatz einklagen. Nach einem neuen Präzedenzfall aus Naumburg betrifft das auch Gebrauchtwagenkäufer. Zahlt es sich also aus vor Gericht zu ziehen? Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bankrecht aus Wiesbaden, klärt auf.

Sittenwidrige Schädigung

Wenn Sie vor dem Bekanntwerden des Abgasskandales eines der betroffenen Fahrzeugmodelle gekauft haben, zahlt sich der Gang zum Rechtsanwalt aus Wiesbaden auf jeden Fall aus. Bereits mehrere deutsche Gerichte haben entschieden, dass der Einbau von manipulierten Abschaltvorrichtungen durch VW eine sittenwidrige Schädigung darstellt. Gemäß einem Urteil des OLG Naumburg vom 27.09.2019 gilt dies auch für Gebrauchtwagenkäufe. Daher stehen die Chancen gut, dass es auch Ihrem Anwalt aus Wiesbaden gelingt, Schadenersatz für Sie zu erstreiten.

Kauf nach Bekanntwerden des Abgasskandals

Anfang September entschied das OLG Hamm zudem im Fall einer Kundin, die ihr Fahrzeug erst im November 2016, also nach der Veröffentlichung der ersten Berichte über den Abgasskandal, erworben hatte auf Rückerstattung des Kaufpreises. Das Gerichterkannte an, dass die Kundin nicht gewusst hatte, dass das Fahrzeugmodell von dem Skandal betroffen war. Ein entsprechender Präzedenzfall in Wiesbaden existiert zwar noch nicht, aber es bestehen durchaus Chancen, dass Sie mit einem guten Rechtsanwalt aus Wiesbaden in einer ähnlichen Situation ebenfalls einen Erfolg erzielen können. Dies hängt aber davon ab, ob Sie das Gericht von Ihrem Nichtwissen zum Kaufzeitpunkt überzeugen können.

Welches Ergebnis ist zu erwarten?

Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bankrecht aus Wiesbaden, schließt aus den vorliegenden Urteilen anderer Gerichte, dass auch ein Anwalt eine Rückerstattung des Kaufpreises vor dem OLG durchsetzen können sollte. Die Rückerstattung erfolgt gegen Retournierung des Fahrzeuges an VW und unter Abzug einer Nutzungsentschädigung.

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