Gericht hat entschieden – Opel in der Pflicht drei seiner Modelle zurückzurufen

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, bereitet sich intensiv vor, denn als Fachanwalt für Bankrecht und Anwalt für Verkehrsrecht, weiß er ganz genau, dass jetzt eine Menge auf ihn zukommen wird. Es ist nämlich nun gerichtlich bestätigt, dass der Automobilhersteller Opel drei von seinen Diesel-Modellen zurückrufen muss. Der Grund dafür, ist der Zusammenhang zum weltweit bekannten Abgas-Skandal. Trotzdem spricht der Autobauer immer noch von einem freiwilligen Vorhaben und verkündigt gleichermaßen das Einleiten rechtlicher Schritte.

Verpflichtet durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Als Fachanwalt für Bankrecht und allem voran derzeit am wichtigsten als Anwalt für Verkehrsrecht, ereilte den Anwalt aus Wiesbaden die Nachricht vom Entscheid des OVG in Schleswig-Holstein direkt. Nun führt für Opel kein Weg mehr am Rückruf von drei seiner Diesel-Modelle, vorbei. Als Konsequenz aus dem weitreichenden und umfassenden Abgas-Skandals, um die manipulative Steuerungssoftware, bleibt dem Unternehmen keine andere Wahl. Sämtliche der zurückzurufenden Modelle, müssen innerhalb der Steuerungssoftware zu den Abschalteinrichtungen, umgerüstet werden. So hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein es entschieden.

Welche Modelle sind betroffen?

Zur Frage nach den betroffenen Modellen, die von dem Rückruf betroffen sind, gibt der Joachim Cäsar-Preller, Anwalt für Verkehrsrecht, entsprechende Auskunft. „Es handelt sich dabei um die Diesel-Modelle „Opel Insignia 2.0 CDTi“, „Opel Cascada 2.0 CDTi“ und dem „Opel Zafira 1.6 und 2.0 CDti“, welche zwischen 2013 und 2016 hergestellt wurden.”, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Gemäß der Angaben vom Anwalt aus Wiesbaden, beruhend auf Aussagen des Gerichts, gilt dieser Beschluss als nicht anfechtbar. Bestätigt hat das OVG das Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein (November 2018), im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens.

Der von Opel gestellte Eilantrag gegen die Anordnung zum Rückruf durch das KBA (Kraftfahrzeugbundesamt), erteilte das Gericht eine Absage. Gemäß der Ansichten vom KBA, handelt es sich bei allen drei Diesel-Modellen um Fahrzeuge mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

Opel im Widerspruch gegen den Gerichtsentscheid

Seitens des Automobilherstellers Opel gab es eine Erklärung zum Gerichtsentscheid mit dem Inhalt, dass das Urteil vom Gericht nicht nachzuvollziehen wäre. Zudem würden weitere rechtliche Schritte eingeleitet, was die Rückruf-Forderung des KBA betrifft. Des Weiteren weiß der Anwalt für Bankrecht und Verkehrsrecht, dass die laufende Rückrufaktion angeblich auf freiwilliger Basis basieren würde und es in keinem Falle einen ausdrücklichen Entscheid vom OVG gäbe, der besagt, dass sich in genannten Diesel-Modellen tatsächlich unzulässige Abschalteinrichtungen befänden.

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