Urteil rechtskräftig: Diesel-Fahrer bekommt nagelneuen VW Touran

Eingeklagt: Neuer VW Touran im Tausch gegen Diesel VW mit Betrugsmotor

In Berlin kam es nunmehr zu einer aus der Sicht eines Käufers erfolgreichen Rechtsprechung hinsichtlich eines VWs mit Betrugsmotor, teilt Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbade, mit. Hier verklagte ein Käufer eines VW Touran Diesel seinen Autohändler, so der Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden. Verkauft wurde ihm ein VW mit dem sogenannten Betrugsmotor. Hiergegen hat sich der Käufer gerichtlich gewendet und den Autohändler verklagt, berichtet der Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Der Käufer bekam Recht und einen neuen VW Touran.

Anspruch auf Neulieferung ohne Abzug bei Abgasbetrug

Dem Kläger standen wegen des Betrugsmotors Gewährleistungsansprüche gegen den Autohändler zu, die er innerhalb von zwei Jahren nach seinem Kauf bei Gericht geltend machen konnte, so der Rechtsanwalt aus Wiesbaden. So konnte der Käufer wegen des VW Dieselskandals vor Gericht seinen Anspruch auf Neulieferung geltend machen. Selbst die Tatsache, dass das ursprüngliche Wagenmodell nicht mehr verfügbar war, konnte den Anspruch nicht zu Fall bringen, wie der Anwalt aus Wiesbaden mitteilte.

Im konkreten Fall hat der Kläger einen neuen VW Touran im Wert von 38.500 Euro aus der neuen Serienproduktion erhalten. Eine Nutzungsentschädigung und eine Preisdifferenz zu seinem ursprünglichen Kaufpreis wurden nicht in Abzug gebracht. Auch die bisher gelaufene Kilometerleistung des Tauschfahrzeugs war für die Urteilsfindung irrelevant. Vielmehr konnte der Kläger das alte Dieselskandal Fahrzeug einfach gegen das neue Auto eintauschen, so der Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen, sodass das Urteil rechtskräftig ist.

Fazit

Das Berliner Urteil zum neuen VW Touran mit Dieselmotor kann eine Richtung vorgeben, die auch für andere Kläger anderer Automarken interessant sein kann. Mit der Musterfeststellungsklage hat dieser Fall nichts zu tun, wie der Anwalt aus Wiesbaden ausführt. Es geht nicht um eine Klage gegen VW als Hersteller, sondern vorliegend wurden die Ansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Autohaus zum Gegenstand der Klage gemacht, äußert Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Bei den Klagen gegen VW direkt geht es um mögliche Ansprüche aus dem Deliktsrecht. So können nunmehr auch andere Kunden anderer Automarken, wie beispielsweise Opel oder Mercedes, darauf hoffen, mit ihren Klagen gegen Autohäuser erfolgreich zu sein. Letztlich ist auf den konkreten Einzelfall abzustellen.

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