VW-Händler müssen manipulierte Diesel zurücknehmen

Für VW-Händler war Montag ein schwarzer Tag. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Montagmorgen ein Urteil verkündet, dass für viele Händler teuer wird, gibt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, bekannt. Laut Diesel Anwalt aus Wiesbaden hatte der Besitzer eines VW-Passats nach der Euro 5 Norm geklagt, da er einen Wagen für 27.000 Euro über einen Düsseldorfer Händler gekauft hatte und dieser den Wagen nach der Bekanntgabe von „Dieselgate“ nicht mehr zurücknehmen wollte.

Manipulation der Abgasgrenzwerte

Der Hersteller VW wurde bei der Manipulation von Abgasgrenzwerten erwischt. Dieselmotoren, die über die VW-interne Kennung EA 189 verfügen, waren mit einer Prüfstandserkennung in der Motorsteuerung ausgestattet. Wenn die Fahrzeuge auf dem Abgasprüfstand getestet wurden, wird mithilfe des Motorsteuergerätes in einen anderen Modus geschaltet, der wesentlich weniger Emissionen verursacht. Das bedeutet, dass das Fahrzeug beim Fahren wieder auf das normale Mapping geschaltet wurde. Somit hatte der Motor die volle Leistung, stieß dabei aber wesentlich mehr Stickoxide in die Luft. Die Werte überstiegen laut Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden der damaligen EURO 5 Norm.

Klage gegen Autohändler

Der Kläger aus Bergisch-Gladbach hatte im August 2013 einen Passat als Vorführwagen von einem Düsseldorfer Händler für 27.000 Euro gekauft. Nachdem er vom Dieselskandal erfahren hatte, wollte er vom Kaufvertrag zurücktreten. Aus diesem Grund verklagte er laut Anwalt aus Wiesbaden den Händler. Dieser sollte das Fahrzeug bis zu einer gewissen Frist zurücknehmen. Als der Händler sich weigerte, zog der Käufer vor Gericht. Nach einem verlorenen Verfahren ging der Passat-Käufer in Berufung. Aufgrund dieser Berufung wurde jetzt durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht entschieden, gab der Anwalt aus Wiesbaden bekannt. Das Urteil war eindeutig. Das Vertrauensverhältnis des Käufers zum Hersteller VW war gestört, so dass eine weitere Fristsetzung für die Nacherfüllung nicht mehr zugemutet werden konnte. Da VW seine Kunden betrogen hat, gab das Düsseldorfer Gericht sowie dem Händler nicht mehr die Chance, das Fahrzeug durch ein Software-Update oder einer anderen Maßnahme wieder zulassungskonform zu machen, wodurch es die gesetzlichen Grenzwerte einhält.

Autokäufer erhält Verzugszinsen

Durch das Urteil vom Oberlandesgericht wurden dem Passat-Besitzer Verzugszinsen zugesprochen, für den Zeitraum der ersten Aufforderung bis zur Rücknahme. Der Händler hat 4% Verzugszinsen an den Käufer zu zahlen.

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