Daimler Diesel Skandal

Anwältin aus Wiesbaden: Daimler gerät zunehmend in Bredouille

Daimler betonte im Diesel Skandal bisher stets seine Unschuld. Nun stehen dem Autobauer jedoch unangenehme Zeiten bevor. Immer mehr Gerichte sprechen Kunden einen Anspruch gegen Daimler zu. Doch insbesondere eine bevorstehende Entscheidung des EuGHs könnte Daimler weiter in Bredouille bringen, sagt Daniela Fisch, Anwältin aus Wiesbaden.

Etliche Klagen gegen Daimler

Schon die aktuelle Situation ist für Daimler nicht unproblematisch, weiß Frau Fisch, Anwältin der Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Noch 2015 versicherte Dieter Zetsche, dass Daimler keinerlei unzulässige Abschalteinrichtung verwende. Aus Sicht des Kraftfahrt-Bundesamtes hat der Konzern jedoch bei einigen Modellen eine unzulässige Abschaltsoftware verbaut.

Allein in Stuttgart sind 2000 Klagen gegen Daimler anhängig. Immer mehr Gerichte tendieren dazu, den Verbrauchern im Fall Daimler einen Anspruch zuzusprechen. So nicht nur das Gericht in Stuttgart, sondern auch Landgerichte in Tübingen, Karlsruhe, Heilbronn, Frankfurt, Hanau oder Mönchengladbach.

Daimler und das KBA

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat bisher mehrere Bescheide gegen Daimler erlassen, so Frau Fisch, Anwältin aus Wiesbaden. Daimler hat, um juristisch seine Unschuld zu beweisen, diese Bescheide angefochten. Dennoch ruft Daimler etliche Fahrzeuge zurück in führt Softwareupdates durch. Zudem akzeptierte der Konzern jüngst ein Bußgeld der Staatsanwaltschaft Stuttgart in Höhe von 870 Millionen Euro. Wäre Daimler völlig unschuldig, so ist unverständlich wieso ein solches Bußgeld akzeptiert wird. Daimler verhält sich widersprüchlich, sagt die Anwältin aus Wiesbaden.

Doch auch das Kraftfahrt-Bundesamt deckt Daimler weiter. Die Offenlegung der KBA-Bescheide wurde bisher verhindert. Insbesondere hieß es, dass Geschäftsgeheimnisse des Konzerns darin preisgegeben werden. Das Oberlandesgericht Köln entschied in der Zwischenzeit jedoch, dass der bisherige Klägervortrag ausreichend sei, solange die Bescheide den Gerichten nicht vorgelegt werden. Somit droht auch diese Strategie des Konzerns fehlzugehen, meint Frau Fisch, Anwältin aus Wiesbaden.

Der EuGH soll nun in der Gänze darüber entscheiden, ob solche sogenannten Thermofenster zulässig sind, beziehungsweise, ob die Abgasgrenzwerte nur im Testbetrieb oder auch im Normalbetrieb endgültig einzuhalten sind. Diese Entscheidung bringt ordentlich frischen Wind in die Diesel-Abgas-Thematik und hat besondere Bedeutung für sämtliche Beteiligte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert