EuGH zur Minderung des Reisepreises wegen Corona

Corona erwischte viele Reisende mitten im Urlaub. Statt Erholung am Strand hieß es plötzlich Langeweile im Hotelzimmer. Immerhin: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Januar 2023 haben Betroffene zumindest Aussicht auf Minderung des Reisepreises (Az. C-396/21). „Demnach sind die Reiseveranstalter zwar nicht für die coronabedingten Einschränkungen am Urlaubsort verantwortlich – einen Teil des Reisepreises müssen sie ggf. dennoch erstatten“, sagt ihr Anwalt Wiesbaden Reiserecht.

Die Erinnerung an die Anfänge der Corona-Pandemie sind noch frisch. Im März 2020 verbreitete sich Covid-19 mehr und mehr in Europa und führte in Deutschland und vielen anderen Ländern zu erheblichen Einschränkungen. Manche wurden davon im Urlaub erwischt, so wie ein Paar aus Deutschland, das einen zweiwöchigen Urlaub auf Gran Canaria gebucht hatte und am 13. März 2020 auf der kanarischen Insel angekom weiterlesen…