Abgasskandal: EuGH senkt Hürden für Schadenersatz

Lange Zeit war es um Schadenersatzansprüche im Abgasskandal ruhig geworden. Das dürfte sich nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. März 2023 ändern (Az.: C-100/21). Denn der EuGH hat entschieden, dass dem Autohersteller bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen kein Vorsatz nachgewiesen werden muss, sondern schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche ausreicht, wenn dem Käufer durch die illegale Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Das Urteil war mit großer Spannung erwarten worden. Deutsche Gerichte hatten etliche Verfahren auf Eis gelegt, um die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Nun dürften die Verfahren wieder aufgenommen werden und die Gerichte dürften sich bei der Urteilsfindung an der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des EuGH orientieren. „An den deutschen Gerichten einschließlich des BGH wird ein Umdenken in Bezug auf Schadenersatzansprüche im Abgasskandal stattfinden müssen. Denn bislang wurde davon ausgegangen, dass für Schadenersatzansprüche dem Autobauer Vorsatz bei der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen nachgewiesen werden muss. Nach der Rechtsprechung des EuGH haben sich die weiterlesen…