
Nach BGH-Entscheidung beginnt die Verjährung im Diesel-Abgasskandal
Medienberichten zufolge hat laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden das LG Trier entschieden, dass die Ansprüche der Betroffenen des Dieselskandals zum 31.12.2019 nicht verjähren. Die Verjährung beginnt erst nach dem höchstrichterlichen Urteil des BGHs.
Ansprüche können über Einzelklagen geltend gemacht werden
Christof Bernhardt, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, gibt bekannt, dass sich circa 450.000 Betroffene an der Musterfestellungsklage am OLG (Oberlandesgericht) Braunschweig beteiligt haben. Immer mehr Betroffene setzen laut der Kanzlei aus Wiesbaden per Einzelklage ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen weiterlesen…