Nach BGH-Entscheidung beginnt die Verjährung im Diesel-Abgasskandal

Medienberichten zufolge hat laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden das LG Trier entschieden, dass die Ansprüche der Betroffenen des Dieselskandals zum 31.12.2019 nicht verjähren. Die Verjährung beginnt erst nach dem höchstrichterlichen Urteil des BGHs.

Ansprüche können über Einzelklagen geltend gemacht werden

Christof Bernhardt, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, gibt bekannt, dass sich circa 450.000 Betroffene an der Musterfestellungsklage am OLG (Oberlandesgericht) Braunschweig beteiligt haben. Immer mehr Betroffene setzen laut der Kanzlei aus Wiesbaden per Einzelklage ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen weiterlesen…

VW-Händler müssen manipulierte Diesel zurücknehmen

Für VW-Händler war Montag ein schwarzer Tag. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am Montagmorgen ein Urteil verkündet, dass für viele Händler teuer wird, gibt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, bekannt. Laut Diesel Anwalt aus Wiesbaden hatte der Besitzer eines VW-Passats nach der Euro 5 Norm geklagt, da er einen Wagen für 27.000 Euro über einen Düsseldorfer Händler gekauft hatte und dieser den Wagen nach der Bekanntgabe von „Dieselgate“ nicht mehr zurücknehmen wollte.

Manipulation der Abgasgrenzwerte

Der Hersteller VW wurde bei der Manipulation von Abgasgrenzwerten erwischt. Dieselmotoren, die über die VW-interne Kennung EA 189 verfügen, waren mit einer Prüfstandserkennung in der Motorsteuerung ausgestattet. Wenn die Fahrzeuge auf dem Abgasprüfs weiterlesen…

Diesel-Abgasskandal: KBA ruft auch alte Euro 4 Diesel von Audi zurück

Laut Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hat Automobilhersteller Audi bereits seit dem Jahr 2004 seine Fahrzeuge mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung ausgestattet. Von dieser Behörde wurden jetzt auch mehrere Modelle der Schadstoffklasse Euro 4 vom KBA zurückgerufen.

Vom Rückruf betroffene Audi Modelle

Vom am 5. November 2019 angeordneten Rückruf betroffen sind die Modelle A4 und A6 aus den Baujahren von 2004 bis 2009, die mit einem V6-2.7l-Motor ausgestattet sind. Der Rückruf betrifft ungefähr 40.000 Fahrzeuge. Bezüglich der Abarbeitung steht Audi mit der Kraftfahrt-Bundesamt in enger Abstimmung sagte ein Sprecher von Audi. Dieser Rückruf von Audi Euro 4 Fahrzeugen kommt nicht überraschend. Bereits im Juli berichtete der BR über einen internen Vermerk beim Kraftfahrtbundesamt. Laut diesem Bericht hat Audi die unzulässige Abschal weiterlesen…