Darf meine Miete einfach erhöht werden?

Bereits seit einigen
Jahren hat das „Gesetz zur Einführung der Mietpreisbremse und des
Bestellerprinzips für Maklerleistungen“ Einzug in das deutsche
Rechtswesen gefunden.

Dadurch soll der stetigen Erhöhung der Mieten von Bestandswohnungen durch eine Begrenzung des Mietzinses bereits bei Abschluss des Mietvertrages entgegengewirkt werden.

Gemäß § 556 d I des Bürgerlichen Gesetzbuchs darf die Miete in den dort genannten Gebieten höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

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Am 01.01.2019 ist
nun das „Gesetz zur Ergänzung der Regelungen über die zulässige
Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die
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