Gericht hat entschieden – Opel in der Pflicht drei seiner Modelle zurückzurufen

Joachim Cäsar-Preller, Anwalt aus Wiesbaden, bereitet sich intensiv vor, denn als Fachanwalt für Bankrecht und Anwalt für Verkehrsrecht, weiß er ganz genau, dass jetzt eine Menge auf ihn zukommen wird. Es ist nämlich nun gerichtlich bestätigt, dass der Automobilhersteller Opel drei von seinen Diesel-Modellen zurückrufen muss. Der Grund dafür, ist der Zusammenhang zum weltweit bekannten Abgas-Skandal. Trotzdem spricht der Autobauer immer noch von einem freiwilligen Vorhaben und verkündigt gleichermaßen das Einleiten rechtlicher Schritte.

Verpflichtet durch das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Als Fachanwalt für Bankrecht und allem voran derzeit am wichtigsten als Anwalt für Verkehrsrecht, ereilte den Anwalt aus Wiesbaden die Nachricht vom Entscheid des OVG weiterlesen…

Schadenersatz im Abgasskandal auch bei Gebrauchtwagenkauf

Der Abgasskandal hat international das Vertrauen in die deutsche Automobilindustrie erschüttert und zahlreiche Rechtsverfahren ausgelöst. Doch auch in Deutschland haben viele Kunden Fahrzeuge von VW im Vertrauen auf den guten Ruf des Herstellers gekauft. Sie sind aus rechtlicher Sicht sittlich geschädigt worden und können dafür Schadenersatz einklagen. Nach einem neuen Präzedenzfall aus Naumburg betrifft das auch Gebrauchtwagenkäufer. Zahlt es sich also aus vor Gericht zu ziehen? Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bankrecht aus Wiesbaden, klärt auf.

Sittenwidrige Schädigung

Wenn Sie vor dem Bekanntwerden des weiterlesen…