Abzug von Sozialabgaben bei Abfindungen oder Auszahlung der Lebensversicherung?

Sie haben für Ihre Rente privat vorgesorgt oder eine Abfindung erhalten und fragen sich: „Muss ich Sozialabgaben zahlen?“, dann sollten Sie weiterlesen. Kanzlei Cäsar-Preller.

Sozialabgaben bei Abfindungen für Verlust des Arbeitsplatzes?

Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden teilt folgendes mit: „Eine Abfindung ist kein beitrags pflichtiges Arbeitsentgelt“. Doch woraus ergibt sich das?

§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV :

„Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgülti weiterlesen…