Abzug von Sozialabgaben bei Abfindungen oder Auszahlung der Lebensversicherung?
Sie haben für Ihre Rente privat vorgesorgt oder eine Abfindung erhalten und fragen sich: „Muss ich Sozialabgaben zahlen?“, dann sollten Sie weiterlesen. Kanzlei Cäsar-Preller.
Sozialabgaben bei Abfindungen für Verlust des Arbeitsplatzes?
Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht und Versicherungsrecht, von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden teilt folgendes mit: „Eine Abfindung ist kein beitrags pflichtiges Arbeitsentgelt“. Doch woraus ergibt sich das?
§ 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV :
„Arbeitsentgelt sind alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgülti weiterlesen…