Abgasskandal – Musterfeststellungsklage bringt geschädigte Autokäufer nicht weiter

Mehr Verbraucherschutz hat sich die neue Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben. Damit Verbraucher in Massenschadensfällen wie dem VW-Abgasskandal ihre Rechte besser wahrnehmen können, hat sie nun einen Gesetzesentwurf zur sog. Musterfeststellungsklage (MFK) verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. November 2018 in Kraft treten.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden bezweifelt, dass das neue Gesetz tatsächlich den geschädigten Autofahrern im Abgasskandal zu Gute kommt. Denn einerseits drückt die Zeit. Ende 2018 verjähren die Ansprüche der Autokäufer gegen VW. Andererseits hat der Gesetzgeber hohe Anforderungen an die MFK formuliert. So sind nur Verbraucherschutzverbände, die mindestens 350 Mitglieder oder als Dachverband mindestens zehn Mitgliedsverbände haben, überhaupt klageberechtigt. Die Deutsche Umwelthilfe, die im Zusammenhang mit zu hohen Abgaswerten schon zahlreiche Klagen angestrebt hat, wäre nach derzeitigem Stand ausgeschlossen. Zudem müssen die Verbände mindestens zehn Verbraucher, die denselben Schaden erlitten haben, vertreten. Bis aber das Musterverfahren eröffnet wird, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Personen in ein entsprechendes Register eingetragen haben.

Das Prozessrisiko und die Kosten trägt der Verband. Dieser Verband darf aber nicht mehr als 5 Prozent seiner finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen erzielen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller sieht hier gleich zwei Probleme: „Verbraucherschutzverbände führen in der Regel Unterlassungsklagen. Darum geht es im Abgasskandal aber nicht. Ob die Verbände hier über das notwendige juristische Know-how verfügen, darf angezweifelt werden. Außerdem könnten die finanziellen Ressourcen in einem solchen Mammutverfahren schnell erschöpft sein. Es dürfte daher nicht viele Verbände geben, die überhaupt in der Lage sind, so ein Verfahren zu führen.“

Am Ende des Musterverfahrens kann ein außergerichtlicher Vergleich oder ein Urteil stehen. Dass VW sich auf einen solchen Vergleich einlassen würde, hält Rechtsanwalt Cäsar-Preller für unrealistisch. „Wahrscheinlicher ist es, dass VW den Weg durch alle Instanzen sucht. Das bedeutet im Endeffekt, dass Jahre vergehen können bis überhaupt ein Urteil gefällt wird. Die manipulierten Autos dürften dann schon einige Jahre auf dem Buckel haben.“ Selbst wenn am Ende der Musterfeststellungsklage ein Urteil steht und das Gericht feststellt, dass VW einen Schaden verursacht hat und dafür geradestehen muss, kommen die Verbraucher noch lange nicht an ihr Geld. „Die individuellen Schadensersatzforderungen müssen sie immer noch eigenständig einklagen. Es vergeht also noch mehr Zeit, bis sie zu ihrem Recht kommen“, erklärt Cäsar-Preller.

Am Ende sei zu befürchten, dass die Musterfeststellungsklage mehr den Unternehmen als den Verbrauchern nutzt. Cäsar-Preller: „Es ist ein Gesetz ohne effektiven Nutzen. Geschädigte Autokäufer sollten sich von diesem Gesetzentwurf nicht blenden lassen. Er ist nicht mit einer Sammelklage wie in den USA vergleichbar. Offensichtlich hat die Bundesregierung hier unter Zeitdruck ein Gesetz zusammengeschustert, das sich den Anstrich des Verbraucherschutzes gegeben hat, ohne diesen auch nur ansatzweise zu erfüllen.“

Für geschädigte Autokäufer bleibt nach wie vor die individuelle Klage. Hier gehen immer mehr Gerichte dazu über, den Verbrauchern Schadensersatz oder Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags zuzusprechen. „Die individuelle Klage ist ergebnisorientierter und führt auch schneller zum Ziel“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit vom Abgasskandal betroffene Autokäufer.

Mehr Informationen: http://www.vwklage.com/