Klagen im Abgasskandal – Rechtsschutzversicherung muss zahlen

Im Abgasskandal entscheiden immer mehr Gerichte verbraucherfreundlich. Dennoch schrecken geschädigte Käufer immer noch vor einer Klage zurück, da sie befürchten, dass die Rechtsschutzversicherung die Kosten nicht übernimmt.

Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden kann diese Sorgen zwar nachvollziehen, hält sie aber für unbegründet. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht weiß, dass viele Rechtsschutzversicherer versuchen, die Kostenübernahme bei einer Klage im Abgasskandal gegen Händler oder Hersteller abzulehnen. Begründet wird dies häufig mit dem Hinweis, dass es keine hinreichenden Erfolgsaussichten für die Klage gebe. „Dass die Klagen im Abgasskandal durchaus Erfolgsaussichten haben, zeigen die zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile. Insofern kann sich der Versicherer nicht auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen“, sagt Rechtsanwalt Bernhardt.

Das sehen auch die Gerichte so. Das Landgericht Düsseldorf hatte beispielsweise entschieden, dass hinreichende Erfolgsaussichten bestehen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Klage mindestens genauso hoch ist, wie die Möglichkeit eines Misserfolgs (Az.: 9 O 113/16). „Da zahlreiche Gerichte zu Gunsten der Verbraucher entschieden haben, ist somit von einer hinreichenden Erfolgsaussicht auszugehen“, erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Im Rahmen des Berufungsverfahrens erteilte das OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 21. September 2017 zudem den Hinweis, dass für eine Schadensersatzklage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags aufgrund der Abgasmanipulationen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen (Az. I-4 U 87-17). Die Rechtsschutzversicherung hatte die Deckungszusage ursprünglich abgelehnt, da keine ausreichenden Erfolgsaussichten bestünden. Nach dem Hinweis des Oberlandesgerichts zog der Versicherer seine Berufung zurück, so dass das Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig ist.

Der Beschluss des OLG Düsseldorf ist für Rechtsanwalt Bernhardt aus mehrfachem Grund erfreulich: „Einerseits muss die Rechtsschutzversicherung eintreten und andererseits ist es ein deutliches Signal, dass Klagen im Abgasskandal gegen Händler und / oder Hersteller gute Erfolgsaussichten haben.“

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/