Der Dieselabgasskandal geht weiter – Widerruf von Autokrediten

Der Dieselabgasskandal geht zweifellos weiter. Über die Möglichkeit des sogenannten Widerrufs-Jokers bei finanzierten Kraftfahrzeugen können wir für Sie jederzeit das gleiche Ergebnis erzielen, wie zuvor über einen Schadenersatzanspruch wegen der verbreiteten Schummel-Software in verschiedenen Kraftfahrzeugen. Der Unterschied ist nur: Der Widerrufs-Joker bei Autokrediten gilt für alle Autohersteller, soweit die Anschaffung des Autos über eine Finanzierung erfolgt ist. Einzige Voraussetzung ist, dass die bei Autokrediten zwingend erforderliche Widerrufserklärung fehlerhaft ist.

Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass mindestens die Hälfte aller Widerrufsbelehrungen in Autokreditverträgen so fehlerhaft ist, dass auch noch lange nach Anschaffung des Fahrzeugs ein Widerruf des Kreditvertrages möglich ist.

Über einen erfolgreichen Widerruf werden Sie Ihre Autofinanzierung, aber auch gleichzeitig Ihr Fahrzeug los. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihr Auto in irgendeiner Weise von Fahrverboten betroffen ist (oder sein wird) oder wegen des allgemeinen Dieselabgasskandals erheblich an Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt verloren hat.

Wir prüfen dies und beraten Sie hierzu gerne.

Entweder Sie vereinbaren mit uns einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei über unsere Telefonzentrale, Tel.-Nr. 0611 / 450 230, oder Sie vereinbaren über diese Telefonnummer einen Telefontermin. Auch können Sie uns zur Prüfung und Beratung Ihren Autokreditvertrag zumailen auf kanzlei@caesar-preller.de oder zufaxen unter 0611 / 450 23-17. Bitte geben Sie bei Kontakt über E-Mail oder Telefax Ihre Telefonnummer an, damit wir Sie problemlos erreichen können.

Wir prüfen und beraten Sie bis zu einer Beauftragung kostenfrei.

Gerne sind wir für Sie tätig.