VW Abgasskandal – Schadensersatzansprüche auch noch 2019 geltend machen

Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal können auch 2019 noch geltend gemacht werden. „Das Thema ist auch im neuen Jahr noch aktuell. Viele Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher sind nicht am 31.12.2018 verjährt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Vielfach wurde in den vergangenen Wochen darauf hingewiesen, dass am 31. Dezember 2018 Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal verjähren. Das ist aber nur bedingt richtig. Zwar verjähren die Ansprüche gegen den Hersteller nach drei Jahren, entscheidend ist aber die Kenntnis des Geschädigten. Erst wenn er diese erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen, beginnt die dreijährige Verjährungsfrist.  „Diese Kenntnis wurde aber nicht zwangsläufig durch das Bekanntwerden des Abgasskandals im Herbst 2015 erlangt. Zu diesem Zeitpunkt war oft noch gar nicht klar, ob das eigene Fahrzeug von den Abgasmanipulationen betroffen ist. Vielfach kann daher die Kenntnis erst ab 2016 vorausgesetzt werden als die Fahrzeughalter angeschrieben und über den verpflichtenden Rückruf informiert wurden. Das bedeutet wiederum, dass in weiterlesen…