Mercedes steckt im Abgasskandal: Rückruf und unzulässige Abschalteinrichtungen

Beim Begriff Abgasskandal wird schnell an VW oder die Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda gedacht. Inzwischen kann in diesem Zusammenhang aber wohl auch Mercedes genannt werden. Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und mittlerweile auch verschiedene Gerichtsurteile sprechen dafür, dass Mercedes illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet hat. Das wird von Daimler allerdings nach wie vor abgestritten.

Das KBA hatte aber offensichtlich schon im vergangenen Jahr eine andere Sicht der Dinge. Die Behörde ordnete den verpflichtenden Rückruf für europaweit rund 700.000 Fahrzeuge, von denen ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind, an. Begründung für den Rückruf: Mercedes habe illegale Abschalteinrichtungen verwendet. Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass die Abschalteinrichtungen zulässig und notwendig sind, entwickelt aber Software-Updates für die Fahrzeuge.

Die Argumentation von Mercedes steht rechtlich auf dünnem Eis. Erst kürzlich entschied das Landgericht Stuttgart in drei Fällen, dass es die Abschalteinrichtungen für unzulässig hält und Mercedes deshalb schadensersatzpflichtig sei.

Vor dem Landgericht Stuttgart ging es um den Einsatz sog. Thermofenster, die Mercedes bei der Abgasnachbehandlung verwendet. Dadurch wird die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert. Aus Sicht des Autobauers sei dies notwendig, um den Motor vor Versottungsschäden zu schützen. Doch das ist umstritten.

Im Rekordjahr 2018 betrug die Durchschnittstemperatur in Deutschland nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes 10,4 Grad Celsius. Damit lag sie 1,8 Grad über der durchschnittlichen Temperatur der Vergleichsperiode 1981 bis 2010. „Arbeitet die Abgasreinigung nur bei Außentemperaturen über 9 Grad Celsius zu 100 Prozent, bedeutet dies, dass sie sehr oft im reduzierten Modus arbeitet. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Diese Thermofenster hat Mercedes in einer ganzen Reihe von Modellen genutzt. „Der Abgasskandal könnte sich von daher noch ausweiten“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Nach dem angeordneten Rückruf durch das KBA und den Urteilen des Landgerichts Stuttgart, dass die Thermofenster als illegale Abschalteinrichtung einstuft, sieht der erfahrene Rechtsanwalt gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/