Abschalteinrichtung beim Mercedes GLK 250 CDI – Käufer bekommt Geld zurück

Ein
Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 steht nicht auf der Liste
der Diesel-Fahrzeuge, die durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
zurückgerufen wurden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte die Daimler
AG dennoch zu Schadensersatz, weil sie den Käufer eines Mercedes GLK 250
CDI vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe (Az.: 23 O 127/18).

Der
Kläger hatte den Mercedes GLK 250 CDI mit der Abgasnorm Euro 5 im Jahr
2012 bei einem Händler gekauft. Das Fahrzeug ist nicht von einem
verpflichtenden Rückruf durch das KBA betroffen. Den gab es zwar für
europaweit rund 670.000 Mercedes-Dieselfahrzeuge, allerdings waren davon
ausnahmslos Modelle mit der Abgasnorm Euro 6b betroffen. Das Fahrzeug
des Klägers war Teil einer freiwilligen Service-Maßnahme von Mercedes.

Der
Kläger machte dennoch Ansprüche gegen Daimler geltend. Er vertrat die
Meinung, dass in dem Fahrzeug gleich mehrere illegale
Abschalteinrichtungen verbaut seien, u.a. ein sog. Thermofenster, das
dafür sorgt, dass die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen
reduziert wird. Das Fahrzeug verfüge daher nicht über die
Voraussetzungen für die EG-Typengenehmigung und weise im Straßenverkehr
einen erheblich höheren Schadstoffausstoß auf als im Prüfmodus.

LG Stuttgart: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

Das
LG Stuttgart entschied, dass das Thermofenster bei der Abgasrückführung
eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Durch das Thermofenster
werde die Abgasrückführung in niedrigen Temperaturbereichen reduziert,
wobei es unerheblich sei, bei welchen konkreten Außentemperaturen die
Reduktion der Abgasrückführung erfolge. Eine Abschalteinrichtung sei nur
dann ausnahmsweise zulässig, wenn sie notwendig sei, um den Motor vor
Beschädigungen zu schützen. Dies sei bei dem Thermofenster aber nicht
der Fall. Eine Abschalteinrichtung sei nicht notwendig, wenn sie schon
unter üblichen alltäglichen Nutzungsbedingungen arbeite. Dies gelte umso
mehr, wenn es auch andere technischen Möglichkeiten gebe, führte das
Gericht aus.

Schadensersatz auch ohne Rückruf durch KBA

Bei
einer unzulässigen Abschalteinrichtung kann keine EG-Typengenehmigung
erteilt werden. Wurde die Genehmigung dennoch erteilt, kann das
Kraftfahrt-Bundesamt entsprechende Maßnahmen ergreifen. Dass es noch zu
keinem amtlich angeordneten Rückruf gekommen ist, bedeute nicht, dass
dieser von vornherein ausgeschlossen war oder auch in Zukunft nicht
droht, so das LG Stuttgart. „Das ist umso bemerkenswerter, da dadurch
deutlich wird, dass es für die Schadensersatzansprüche der betroffenen
Mercedes-Käufer unerheblich ist, ob das KBA einen Rückruf angeordnet
hat“, erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei
Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Das
LG Stuttgart geht weiter davon aus, dass Teile des Vorstands Kenntnis
von den Abschalteinrichtungen hatten. Unterm Strich seien die Käufer
daher vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und haben Anspruch auf
Schadensersatz. Der Kläger kann seinen Mercedes GLK 250 CDI nun
zurückgeben und die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer
Nutzungsentschädigung verlangen.

Betroffene
Mercedes-Fahrer können ihre Ansprüche geltend machen. Die Kanzlei
Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein
Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

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