Darf die Rentenversicherung zu viel gezahlte Rente zurückfordern?

Viele, die schon
einmal den Verlust eines geliebten Elternteils zu überwinden hatten, kennen die
Situation: Trotz des Todes wird die Rente des Verstorbenen noch für mehrere
Monate überwiesen. Dürfen die Erben dieses Geld behalten?

Aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts

„Das
Bundessozialgericht hat sich aktuell mit der Frage der Rückforderung von Rente
befasst“, teilt Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Sozialrecht,
von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden mit. In dem zu entscheidenden Fall
war die Betroffene im November verstorben, was der Bank wenige Tage später
bekannt auch war. Gleichwohl waren für die Monate Dezember und Januar noch
Rentenzahlungen auf das Konto überwiesen worden. Als die Rentenversicherung
diese Gelder zurückforderte, hatte die Bank bereits die Mittel auf dem Konto an
die Erben ausgezahlt und das Konto gelöscht.

Änderung der Rechtsprechung steht bevor

Das
Bundessozialgericht hat das Risiko einer falschen Zahlung letztlich bei der
Bank gesehen. Diese habe auch die Pflicht, wenn Zahlungen auf ein Konto einer
bereits verstorbenen Person eingehen, und der Bank dies bekannt ist,
entsprechende Veranlassungen zu treffen. Dies dürfte eine Änderung der
bankinternen Handlungsweisen herbeiführen

Auch die Erben sind in der Pflicht

Doch dürfen sich
auch die Erben, die eine zu viel erbrachte Rentenzahlung bereits ausgezahlt
bekommen haben, nicht zu früh freuen. Die Mitwirkungspflicht, für eine
Kontoklärung des Erblassers zu sorgen, besteht für die Erben gegenüber den
Banken oder hier der Rentenversicherung weiterhin fort.

Bundessozialgericht,
Beschluss vom 20.02.2019

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