Abgasskandal VW Tiguan – OLG Hamburg spricht Käufer Anspruch auf Neufahrzeug zu

Im
Abgasskandal hat der BGH im Januar 2019 klargestellt, dass unzulässige
Abschalteinrichtungen einen Sachmangel darstellen und die geschädigten
Käufer Anspruch auf Ersatz haben. Dieser könne auch in der Nachlieferung
eines mangelfreien Neufahrzeugs liegen. Dies gelte auch dann, wenn
inzwischen nur noch das Nachfolgemodell produziert werde. „Das mache
eine Nachlieferung nicht unmöglich, so der BGH“, erklärt Rechtsanwalt
Christof Bernhardt, Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden.

Das
Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat diese Linie des BGH nun mit
Urteil vom 15. Juli 2019 konsequent umgesetzt (Az.: 4 U 97/17). Es
entschied, dass der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan
Anspruch auf die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs aus der
aktuellen Produktion habe. Da das Modell Tiguan I inzwischen nicht mehr
gebaut werde, habe der Kläger Anspruch auf die Lieferung des
Nachfolgemodells, so das OLG Hamburg, das damit das erstinstanzliche
Urteil kippte.

Das
Landgericht Hamburg hatte in erster Instanz noch entschieden, dass es
eine Nachlieferung für nicht möglich hält, da der Tiguan I nicht mehr
produziert werde und das Nachfolgemodell erhebliche Änderungen aufweise.
Das OLG Hamburg hielt die Abweichungen jedoch nicht für so gravierend.
Die Unterschiede seien nicht so erheblich, dass von einer neuen Gattung
ausgegangen werden müsse. Die Nachlieferung des aktuellen Modells sei
daher durchaus möglich.

Mangel durch Software-Update nicht beseitigt

Dem
Anspruch auf Nachlieferung stehe auch nicht entgegen, dass der Kläger
zwischenzeitlich das Software-Update auf seinen VW Tiguan hatte
aufspielen lassen. Dadurch sei weder der Mangel beseitigt noch das
Vertrauensverhältnis wiederhergestellt worden, führte das OLG Hamburg
aus.

Auch
die Oberlandesgerichte Koblenz, Köln und Karlsruhe sprachen den
geschädigten Käufern im Abgasskandal kürzlich Schadensersatz zu, da sie
durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden
seien. Hier hatten sich die Klagen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags
gerichtet.

„Die
Urteile zeigen, dass sehr gute Aussichten bestehen,
Schadensersatzansprüche im Dieselskandal durchzusetzen. Forderungen
gegen VW können noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt
Rechtsanwalt Bernhardt.

Die
Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden, prüft kostenlos und
unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert