Handy am Steuer: Zählt der Funktionstest als „Benutzung“?
Angst von der
Polizei beim Benutzen ihres Handys am Steuer erwischt zu werden und sich
strafbar zu machen? Diese Befürchtung haben sicherlich viele Fahrzeugführer,
die regelmäßig ihr Handy benutzen. Doch wann genau liegt ein ordnungswidriges „Benutzen“
im Sinne des Gesetzes vor?
Technische Geräte im Sinne der StVO
Technische Geräte
im Sinne des § 23 StVO müssen Geräte sein, die der Kommunikation, Information
oder Organisation dienen bzw. dazu bestimmt sind, diesen zu dienen.
Mobiltelefone sind in § 23 Abs. 1a S. 2 ausdrücklich benannt und fallen demnach
unter technische Geräte. Doch gilt das bloße Betätigen einer Funktionstaste zur
Funktionsprüfung des Smartphones als Benutzen oder ist das noch erlaubt?
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