Wie verhalte ich mich bei einer Polizeikontrolle?

Es kann jederzeit zu einer Polizeikontrolle kommen, unabhängig davon ob man als Fußgänger oder Autofahrer unterwegs ist. Doch eine Vielzahl der Bürger kennen ihre Rechte und Pflichten bei einer Polizeikontrolle nicht. Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Polizei dazu befugt zu kontrollieren, ob ein Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und sein Fahrzeug verkehrssicher ist. Des Weiteren dürfen sie auch den Fahrzeughalter bitten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Bei dieser Kontrolle werden in der Regel die persönlichen Daten, die Fahrzeugpapiere und das Fahrzeug überprüft. Alles darf am Fahrzeug kontrolliert werden, bis auf das Wageninnere. Die Polizei darf zwar einen Blick darauf werfen, jedoch ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss notwendig um dies kontrollieren zu können. Falls man der Polizeikontrolle nicht Folge leistet oder sich deren Anweisungen widersetzt, muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro rechnen. Es wird zwar nicht als Fahrerflucht gesehen, wenn man weiterfährt, obwohl man herausbeordert wurde, jedoch kommt es zu einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Muss der Alkohol- und Drogentest mitgemacht werden?

Es gibt zahlreiche Tests, um die Verkehrstüchtigkeit zu prüfen, die die Polizei durchführen kann, aber nicht darf. Sämtliche Tests wie zum Beispiel der Alkoholtest sind grundsätzlich auf freiwilliger Basis. Jedoch sollte man sich im Klaren sein, ob man diese Tests mitmacht oder sich dazu weigert. Denn wenn man sich weigern sollte, muss man dem Umständen entsprechend mit auf die Polizeiwache, um dort eine Blutprobe abzugeben. Ein Bluttest erfolgt grundsätzlich auf einer richterlichen Anordnung und wird durch einen Arzt durchgeführt. Stellt die Polizei bei der Kontrolle einen eindeutigen Alkoholgeruch fest, können sie selbst oder ein Staatsanwalt die Probe veranlassen, damit der Verkehrssünder überführt wird, bevor dieser Alkohol im Blut abbauen kann.

Sind Handykontrollen erlaubt?

Die Überprüfung des Mobiltelefons bedeutet einen Eingriff in die Privatsphäre des Verkehrsteilnehmers und ist daher in der Regel verboten. Jedoch gibt es auch hier einige Ausnahmen. Sollte ein begründeter Verdacht vorliegen, dass eine Verkehrswidrigkeit begangen wurde, weil zum Beispiel eine verbotene App verwendet wurde, darf die Polizei das Mobiltelefon kontrollieren.

Keine Personenkontrolle ohne Grund

Das Polizeirecht ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Es gilt aber der Grundsatz in ganz Deutschland, dass ohne einen Grund die Polizeibeamten keine Personenkontrolle durchführen dürfen. Wenn ein Verdacht bestehen sollte, um beispielsweise eine Straftat zu verhindern, ist eine Kontrolle erlaubt. Weiterhin auch wenn die öffentliche Sicherheit in Gefahr ist. Ohne einen konkreten Verdacht dürfen nur Fragen nach der Identität und der Staatsangehörigkeit gestellt werden. Zudem ist man als deutscher Bürger nicht verpflichtet, innerhalb des eigenen Landes ständig einen Ausweis mit sich zu führen. Mitgeteilt von Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden 8937/13-Aufsatz-Rechte und Pflichten bei der Polizeikontrolle

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