Scheibchenweise zum Skandal – Daimlers Salamitaktik verärgert den Bundesverkehrsministe

Im Schatten des VW-Abgasskandals agiert der drittgrößte Hersteller auf dem deutschen Automarkt nach der holländischen Methode: „Dröpsche für Dröpsche“ kommt zu Tage, dass auch Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen in seinen Dieselmodellen, unter anderem im SUV-Verkaufsschlager GLS verbaut hat. Allerdings scheint der Konzern sich bei der Schadensbegrenzung Zeit zu lassen. Erst wenn das Kraftfahrtbundesamt eindrücklich dazu auffordert, wird gehandelt. Das hat G’schmäckle. Nun hat Daimler erneut eine Rückrufaktion gestartet. Unter anderem werden 260.000 Sprinter zu den Werkstätten gerufen, die bereits im Visier des KBA waren. Bundesverkehrsminister Scheuer ist darüber wenig amüsiert und wirft dem Konzern „Salamitaktik“ und „Trickserei“ vor. Interne Schätzungen von Mercedes-Benz gehen von einer sechstelligen Zahl an KfZ mit dem betroffenen Motor mit der Euro 5-Norm aus. Christof Bernhardt, Anwalt aus Wiesbaden hat dazu eine klare Meinung: „Das Hinhalten der Kunden und der allgemeinen Öffentlichkeit ist durchschaubar.“

Rechtsanwalt aus Wiesbaden rät von der Sammelklage ab

Viele Dieselbesitzer stehen vor der Frage, was sie tun können, wenn auch sie von der „Diesel-Schummelei“ betroffen sind. Schließlich lassen sich die Autobauer die Umrüstung der Fahrzeuge in vielen Fällen gut bezahlen. Hinsichtlich des Vorgehens in den USA, wo tausende Fahrzeuge getauscht wurden, ist dies im Heimatland von VW und Daimler nicht nachvollziehbar. Der Anwalt für Verkehrsrecht aus Wiesbaden, Christof Bernhardt, berät Sie eingehend zu den aktuellen Themen des Dieselskandals. Macht es Sinn, sich den Sammelklagen anzuschließen? Kann ich eine Umrüstung verlangen, auch wenn keine Rückrufaktion gestartet wurde? „Die erste Verhandlung zur Sammelklage gegen VW hat die Arroganz des Konzerns in aller Deutlichkeit gezeigt!“, so der Anwalt aus Wiesbaden.

VW hatte argumentiert, dass den Kunden kein Schaden entstanden sei. Die Fahrzeuge seien fahrtauglich und sicher. Der Rechtsanwalt aus Wiesbaden hält dagegen: „Die Fahrzeuge entsprechen nicht dem, was die Kunden im guten Glauben gekauft haben. Sie sind von korrekten Abgaswerten ausgegangen.“

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