Neues Urteil im Diesel Skandal: VW soll mehr als Kaufpreis zurückzahlen

Im Landgericht Hamburg wurde einer Besitzerin eines VW Tiguan, der manipulierte Abgaswerte aufwies, recht gegeben. Die Klägerin erhält jetzt mehr Geld für ihr Fahrzeug vom VW-Konzern als Schadenersatz, als das Auto vor 10 Jahren gekostet hatte. Der mittlerweile verstorbene Ehemann hatte das Fahrzeug um rund 39.300,- Euro gekauft. „Jetzt, 10 Jahre später, muss der Wagen vom VW-Konzern zurückgenommen werden.An die Klägerin werden 42.000,- Euro an Schadenersatz ausbezahlt“, erklärt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden.

Begründung des Urteils des Landgerichts Hamburg

Das Urteil im Diesel-Skandal wurde damit begründet, dass das Ehepaar durch die Manipulation der Software in die Irre geführt wurde. Eine ordnungsgemäße Funktion des Fahrzeugs war, laut Anwalt aus Wiesbaden, aufgrund dessen vorgetäuscht worden. Für die Nutzung des Fahrzeugs in den letzten 10 Jahren wurde eine Abwertung von 11.000,- Euro berechnet. Diese wurde dem damaligen Kaufpreis in Abzug gebracht. Zugesprochen wurden andererseits Zinsen für das, vor 10 Jahren, eingesetzte Kapital zum Kauf des VW Tiguan. Diese überstiegen die Abwertung um 3.000,- Euro. So kam es zu einem Schadenersatzwert von 42.000,- Euro, die vom Richter festgelegt wurden, erklärt der Diesel Anwalt aus Wiesbaden. Das VW Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verbraucherfreundliche Urteile

„Es gab bereits in der Vergangenheit viele Urteile die, gerade im Abgasskandal, für die Konsumenten entschieden wurden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden. „Diese Tendenz setzt sich auch in diesem Urteil fort. Damit sieht man, dass sich der einzelne Kunde nicht der Willkür eines großen Konzerns unterordnen muss, sondern sehr wohl auf seine Rechte pochen kann“, setzt der Diesel Anwalt aus Wiesbaden fort. „Vor allem dann, wenn es um Ehrlichkeit geht und Manipulationen nicht einfach hingenommen werden müssen. Hier ist die Rechtsprechung im VW Urteil besonders wichtig, die auch den einzelnen Bürgern zu Ihrem Recht verhilft.“  

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