Diesel-Abgasskandal: KBA ruft auch alte Euro 4 Diesel von Audi zurück

Laut Ansicht des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) hat Automobilhersteller Audi bereits seit dem Jahr 2004 seine Fahrzeuge mit einer unerlaubten Abschalteinrichtung ausgestattet. Von dieser Behörde wurden jetzt auch mehrere Modelle der Schadstoffklasse Euro 4 vom KBA zurückgerufen.

Vom Rückruf betroffene Audi Modelle

Vom am 5. November 2019 angeordneten Rückruf betroffen sind die Modelle A4 und A6 aus den Baujahren von 2004 bis 2009, die mit einem V6-2.7l-Motor ausgestattet sind. Der Rückruf betrifft ungefähr 40.000 Fahrzeuge. Bezüglich der Abarbeitung steht Audi mit der Kraftfahrt-Bundesamt in enger Abstimmung sagte ein Sprecher von Audi. Dieser Rückruf von Audi Euro 4 Fahrzeugen kommt nicht überraschend. Bereits im Juli berichtete der BR über einen internen Vermerk beim Kraftfahrtbundesamt. Laut diesem Bericht hat Audi die unzulässige Abschalteinrichtung bereits in Euro-4-Modellen verbaut, um die NOx-Grenzwerte sicher einhalten zu können. Weitere Rückrufe sind nicht ausgeschlossen. Das KBA geht davon aus, dass die verbotene Abschalteinrichtung auch im VW-Phaeton, VW-Touareg, im Audi Q7 und im Audi A8 verbaut ist. Untersuchungen diesbezüglich laufen laut Auskunft des Bundesverkehrsministeriums noch.

Wegen späten Rückrufs drohen Schadensersatzansprüche zu verjähren

Für Besitzer der Fahrzeuge kommt der Rückruf sehr spät, für einige sogar zu spät, sagt Joachim Cäsar-Preller, Rechtsanwalt aus Wiesbaden. Weiter sagte der Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, dass eine Verjährungsfrist von 10 Jahren gilt, wenn Sie als Verbraucher keine Kenntnis von dem Mangel hatten. Er erklärte weiter, dass der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags entscheidend ist. Der Anwalt aus Wiesbaden fordert deshalb, dass sich Audi beziehungsweise der VW-Konzern für die Betroffenen etwas überlegen, falls die Euro 4 Fahrzeuge nicht nachgerüstet werden können. Diesbezüglich denkbar sind Rückkaufsangebote und pauschale Vergleichsregelungen. Der BHG in Karlsruhe hat Ihre Rechte als Verbraucher jetzt gestärkt und hat klargestellt, dass die verbaute Abschalteinrichtung als Sachmangel einzustufen ist. Als betroffener Fahrzeugbesitzer sollten Sie nicht zögern, sich von einem Rechtsanwalt in Wiesbaden beraten zu lassen. „Damit Sie entschädigt werden, müssen Sie sich wehren.”, sagt Joachim Cäsar-Preller, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden.

Fazit:

Sie müssen sich nicht alles von einem Autokonzern gefallen lassen. Lassen Sie sich von einem Anwalt aus Wiesbaden vertreten, damit Sie nicht leer ausgehen.

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