Nach BGH-Entscheidung beginnt die Verjährung im Diesel-Abgasskandal

Medienberichten zufolge hat laut Rechtsanwalt aus Wiesbaden das LG Trier entschieden, dass die Ansprüche der Betroffenen des Dieselskandals zum 31.12.2019 nicht verjähren. Die Verjährung beginnt erst nach dem höchstrichterlichen Urteil des BGHs.

Ansprüche können über Einzelklagen geltend gemacht werden

Christof Bernhardt, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, gibt bekannt, dass sich circa 450.000 Betroffene an der Musterfestellungsklage am OLG (Oberlandesgericht) Braunschweig beteiligt haben. Immer mehr Betroffene setzen laut der Kanzlei aus Wiesbaden per Einzelklage ihre Schadensersatzansprüche gegen Volkswagen erfolgreich durch. Nach dem derzeitigen Stand kann sich die Musterfeststellungsklage noch einige Jahre hinziehen. Das liegt laut der Kanzlei aus Wiesbaden daran, dass vor 2023 nicht mit einem Urteil gerechnet werden kann. Danach können alle Betroffenen in einem Einzelverfahren ihren Anspruch in einem Individualprozess erfolgreich geltend machen

Betroffene müssen Geduld haben

Bis dahin werden alle Betroffenen auf eine harte Geduldsprobe gestellt. Immer mehr Betroffene nutzen die Möglichkeit, individuell zu klagen. Hierbei handelt es sich vor allem um Betroffene, die bereits während des Autokaufs eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. „Dadurch haben sie bei einer Individualklage enorme Erfolgschancen.“, gab Christof Bernhardt, Verkehrsrecht Anwalt aus Wiesbaden, bekannt. Die eigenen konkreten Schadensersatzansprüche durch eine Einzelklage durchzusetzen, wird die Betroffenen schneller zum möglichen Erfolg der Klage führen. Bisherige Klagen haben laut Anwalt aus Wiesbaden gezeigt, dass die Chancen auf einen Erfolg derzeit sehr hoch sind.

Fazit: Bisheriges Problem war die drohende Verjährung des Anspruchs

„Nicht nur das Verhalten des Volkswagen-Konzerns als Gegner war für die Betroffenen bisher ein Problem, sondern es drohte auch eine Verjährung der Ansprüche“, sagte der Anwalt aus Wiesbaden. Bislang hat der Konzern auf Zeit gespielt und gehofft, dass die Ansprüche der Betroffenen verjähren. Zu den betroffenen Marken gehören VW, Audi, Skoda und Seat, die mit dem Motor Typ EA189 ausgestattet wurden. Der Grund für diese Annahme liegt daran, dass Forderungen bei einem Abgasskandal innerhalb von drei Jahren verjähren. Eine Verjährungsfrist beginnt normalerweise mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch der Betroffenen entstanden ist. Da die Information über die Verbauung der unzulässigen Abschalteinrichtung 2016 erfolge, war die Sachlage für den Konzern klar. Durch das neue Urteil des LG Trier wurde festgelegt, dass die Verjährungsfrist noch gar nicht begonnen hat.

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