Diesel-Fahrverbot in Darmstadt kommt

In Darmstadt wird es ab Juni 2019 ein Diesel-Fahrverbot geben. Das Fahrverbot ist zunächst auf zwei Straßen beschränkt und trifft die Hügelstraße und die Heinrichstraße. Gesperrt werden diese beiden Straßen für Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter sowie für Benziner mit der Schadstoffklasse Euro 2 und schlechter. Die Deutsche Umwelthilfe, die in zahlreichen Städten auf Luftreinhaltung klagt, um die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden zu reduzieren, und die hessische Landesregierung hatten sich außergerichtlich auf einen Vergleich geeinigt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat den Vergleich am 19. Dezember 2018 bestätigt. Damit ist er rechtskräftig. Die Hügelstraße und die Heinrichstraße zählen zu den besonders belasteten Straßen in Darmstadt. Hier wird der Grenzwert für die Belastung der Luft mit gesundheitsschädlichem Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft seit Jahren überschritten. Durch die Fahrverbote soll die Belastung nun entscheidend reduziert werden. Die Fahrverbote sind aber nur ein Aspekt aus einem ganzen Bündel weiterlesen…

EuG-Urteil: Fahrverbote auch für Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 möglich

Ein Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) vom 13.12.2018 lässt Diesel-Fahrer aufhorchen: Nach der Entscheidung können Städte und Gemeinden auch Fahrverbote gegen Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 verhängen. Grund ist, dass die EU-Kommission die Grenzwerte für die Abgasnorm Euro 6 2016 aufgeweicht hat. Mit der Einführung der strengeren RDE-Abgastests wurden die Emissionen nicht mehr auf dem Prüfstand, sondern im regulären Straßenverkehr gemessen. Das bedeutete für viele Diesel-Fahrzeuge, dass sie die Norm Euro 6 nicht erfüllen können, weil sie mehr als 80 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro gefahrenem Kilometer ausstoßen. Die EU-Kommission hatte daher beschlossen, dass die Fahrzeuge für eine Übergangszeit zunächst 168 Milligramm und anschließend 120 Milligramm Stickstoffdioxid ausstoßen dürfen. Dagegen hatten die Städte Paris, Madrid und Brüssel geklagt, die strengere Fahrverbote verhängen wollen, um die Luftbelastung zu reduzieren. Das EuG entschied, dass die EU-Kommission gar nicht befugt gewesen sei, die Grenzwerte zu erhöhen. Sie habe ihre Kompetenzen damit überschritten. weiterlesen…

VW Abgasskandal: Schadensersatzansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Die Rechtsprechung im VW Abgasskandal hat sich verbraucherfreundlich entwickelt. Immer mehr Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und deshalb schadensersatzpflichtig sei. Laut einer Statistik des ADAC (Stand 5. September 2018) haben die Gerichte in 1.101 Verfahren 729 Mal zu Gunsten der Käufer entschieden. Berücksichtigt sind nur Entscheidungen, die dem Automobilclub vorliegen. „Der Trend ist für die Verbraucher positiv und zeigt, in welche Richtung die Rechtsprechung geht. Es bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Allerdings wird es Zeit, die Forderungen auch geltend zu machen. Da der VW Abgasskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, können Ansprüche gegen Volkswagen unter Berücksichtigung der dreijährigen Verjährungsfrist Ende 2018 verjähren. „Um dies zu verhindern, sollten rechtzeitig verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Die dreijährige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von seinem weiterlesen…

Abgasskandal: VW muss Golf-Käufer Schadensersatz leisten – Urteil des LG Frankfurt (Oder) rechtskräftig

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte VW verurteilt, einem vom Abgasskandal geschädigten Kunden Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu leisten. Erwartungsgemäß hatte die Volkswagen zunächst Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, diese aber nun offenbar zurückgenommen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) rechtskräftig und der Kläger erhält Schadensersatz (Az.: 12 O 106/17). Vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hatte der Käufer eines VW Golf auf Schadensersatz aufgrund der Abgasmanipulationen geklagt. Die Klage hatte Erfolg. Durch die Abgasmanipulationen habe VW den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Zudem stellte das Gericht fest, dass davon auszugehen sei, dass der Vorstand von den Abgasmanipulationen gewusst habe. Da VW die Berufung nun offenbar zurückgenommen hat, ist das Urteil rechtskräftig geworden und der Käufer des VW Golf darf sich über Schadensersatz freuen. „Die bisherige Erfahrung zeigt, dass VW es häufig nicht auf eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts im Abgasskandal ankommen lässt. Auch wenn weiterlesen…