Abgasskandal – Auch Mercedes-Kunden können vom BGH-Hinweis profitieren

Der BGH hat vor wenigen Tagen im Abgasskandal klar und deutlich Stellung bezogen und unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel eingestuft. In dem Fall ging es um die Klage eines VW-Käufers gegen den Händler auf Lieferung eines mangelfreien Neuwagen. „Durch diesen Hinweisbeschluss des BGH haben sich nicht nur die Chancen auf Schadensersatz für VW-Käufer erhöht, der Beschluss ist auch für Mercedes-Kunden äußerst interessant“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Unter dem Aktenzeichen VIII ZR 225/17 sollte der BGH am 27. Februar 2019 zu einem Verfahren im Abgasskandal entscheiden. Zu der Verhandlung ist es nicht gekommen, weil sich die Parteien zuvor noch auf einen Vergleich geeinigt haben. Der BGH ließ es sich aber nicht nehmen, klar und deutlich Stellung zu beziehen. In seinem Hinweisbeschluss teilte er mit, dass bei Fahrzeugen mit einen unzulässigen Abschalteinrichtung davon auszugehen sei, dass sie einen Sachmangel aufweisen. Dabei stehe auch ein Modellwechsel der Nachlieferung eines mangelfreien Ersatzfahrzeugs nicht weiterlesen…

Mercedes-Diesel: Staatsanwaltschaft Stuttgart leitet Bußgeldverfahren gegen Daimler ein

Mercedes kann den Abgasskandal nicht abschütteln. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nun ein Bußgeldverfahren gegen Daimler eingeleitet. Ermittelt wird, ob Führungskräfte des Autobauers ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und es so zum Einsatz mutmaßlich unzulässiger Abschalteinrichtungen bei verschieden Mercedes-Dieselmodellen gekommen ist. Sollte die Staatsanwaltschaft zu der Überzeugung kommen, dass die Aufsichtspflicht verletzt wurde, könnte auf Daimler ein hohes Bußgeld zukommen. VW musste im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bereits ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen. Die VW-Tochter Audi wird ebenfalls zur Kasse gebebeten und soll rund 800 Millionen Euro zahlen. Vergleichbare Ermittlungsverfahren laufen zudem auch gegen Porsche und den Zulieferer Bosch. Strafrechtliche Ermittlungen im Zusammenhang mit den Abgasmanipulationen und des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung laufen bereits seit 2017 gegen einzelne Daimler-Mitarbeiter. Das Bußgeldverfahren richtet sich nun direkt gegen den Konzern. Daimler hat bisher stets behauptet, keine unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung zu verwenden. Vielmehr seien diese Funktionen weiterlesen…

Porsche droht im Abgasskandal hohes Bußgeld

Nach VW und Audi könnte nun auch Porsche im Abgasskandal ein saftiges Bußgeld drohen. Grund ist, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Sportwagenbauer eingeleitet hat. In dem Verfahren wird dem Verdacht nachgegangen, ob Verantwortliche der Porsche AG ihre Aufsichtspflichten verletzt haben und es dadurch zu Zuwiderhandlungen bei den Dieselmotoren kommen konnte. Ähnliche Bußgeldverfahren hatte es im Zusammenhang mit dem Abgasskandal auch schon gegen VW und Audi gegeben. VW musste ein Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro zahlen, gegen Audi wurde ein Bußgeld in Höhe von 800 Millionen Euro verhängt. Ein Verfahren gegen den Autozulieferer Bosch dauert noch an. Nach VW und Audi könnte nun auch Porsche zu einer hohen Geldstrafe verurteilt werden, wenn sich der Verdacht bestätigt, dass Verantwortliche des Porsche AG nicht die erforderlichen Aufsichtsmaßnahmen getroffen haben, um Zuwiderhandlungen zu verhindern. Wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hatte das Kraftfahrt-Bundesamt den Rückruf verschiedener Porsche-Modelle mit Dieselmotoren angeordnet. Porsche weiterlesen…

Rückruf für Audi mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6

Der Abgasskandal hat sich von den Dieselmotoren des Typs EA 189 längst auf die größeren 3-Liter-Dieselmotoren ausgeweitet. Anfang 2018 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) den Rückruf von Audi-Fahrzeugen mit 3-Liter-Dieselmotor und der Schadstoffklasse Euro 6 an. Betroffen von dem Rückruf sind die Audi-Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 und damit alle 3-Liter-Dieselmotoren des Konzerns. Bei diesen Modellen hat das KBA unzulässige Abschalteinrichtungen nachgewiesen, die von Modell zu Modell leicht variieren. Im Kern springt bei diesen Fahrzeugtypen die schnelle Aufwärmfunktion des Motors nur im Prüfzyklus und nicht im Straßenverkehr an, was zu einem erhöhten Ausstoß von Stickstoffoxiden führt. Inzwischen hat Audi die ersten Rückrufe gestartet. Ende 2018 starteten die Rückruf-Aktionen für die Baureihen A6, A7 Sportback und A8 sowie Q5 und SQ5. In der Werkstatt wird ein Software-Baustein aus der Motorsteuerung entfernt. Audi versichert zwar, dass das Update keine negativen Folgen auf die Motorleistung, Kraftstoffverbrauch oder C02-Emissionen habe, weiterlesen…

VW Dieselskandal – Schadensersatzansprüche können weiterhin geltend gemacht werden

„Schadensersatzforderungen im VW-Abgasskandal sind noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden“, stellt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden klar. In den vergangenen Wochen ist Unsicherheit bezüglich der Verjährung im VW-Abgasskandal aufgetreten. Vielfach wurde kolportiert, dass die Schadensersatzansprüche Ende 2018 verjähren. Hintergrund ist, dass der Dieselskandal im Herbst 2015 aufgeflogen ist und die Ansprüche entsprechend der dreijährigen Verjährungsfrist angeblich am 31.12.2018 verjähren. „Grundlage für die dreijährige Verjährungsfrist ist aber die Kenntnis, dass der Anspruch entstanden ist. Diese Kenntnis haben die Kunden nicht schon 2015, sondern erst im Laufe des Jahres 2016, z.B. durch den Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes erlangt. Das bedeutet, dass ihre Ansprüche erst Ende 2019 verjähren und somit auch nach wie vor geltend gemacht werden können“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Wohl auch vor dem Hintergrund der vermeintlich drohenden Verjährung haben sich viele Verbraucher daher im vergangenen Jahr noch der Musterfeststellungsklage gegen VW angeschossen. Rund 400.000 Verbraucher haben sich weiterlesen…

Abgasskandal: KBA ruft Modelle der Mercedes C-Klasse zurück

Mercedes kommt im Abgasskandal nicht aus den Negativ-Schlagzeilen heraus. Wie nun bekannt wurde, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 13. Februar einen weiteren Rückruf wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen angeordnet. Es geht um Modelle der Mercedes-C-Klasse der Baujahre 2013 bis 2018. Weltweit sollen rund 99.000 Fahrzeuge betroffen sein, von denen etwa 11.000 in Deutschland zugelassen sind. Mercedes muss die Abschalteinrichtung entfernen und wird vermutlich auf ein Software-Update bei den betroffenen Fahrzeugen aufspielen wollen. Es ist nicht der erste Rückruf, der Mercedes im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen ereilt. Schon im vergangenen Jahr ordnete das KBA einen umfassenden Rückruf für diverse Mercedes-Modelle an, von dem europaweit ca. 700.000 Fahrzeuge und in Deutschland rund 280.000 Diesel-Fahrzeuge betroffen sind. Das KBA hatte bei den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung entdeckt. Durch den weiteren Rückruf rutscht Mercedes noch weiter in den Abgasskandal. Der Autobauer hat bisher jedoch immer den Standpunkt vertreten, dass die Abschalteinrichtungen zulässig und notwendig sind, um den weiterlesen…

Nach Hinweisbeschluss des OLG Oldenburg – VW nimmt Diesel zurück

Rückenwind für Schadensersatzklagen im Abgasskandal kommt vom OLG Oldenburg. Nach einem Hinweisbeschluss des OLG zog VW die Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil zurück, so dass dieses nun rechtskräftig ist. Das Landgericht Osnabrück hatte entschieden, dass Volkswagen einen vom Dieselskandal betroffenen VW Golf zurücknehmen muss. Der Kläger hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Auto erworben und die Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt. Seine Klage war in erster Instanz erfolgreich, VW legte jedoch Berufung gegen das Urteil ein. Zum Berufungsverfahren kommt es jedoch nicht. In einem Hinweisbeschluss vom 5. Dezember 2018 gab das OLG Oldenburg klar zu erkennen, dass es das erstinstanzliche Urteil bestätigen wird (Az.: 14 U 60/18). VW hat daraufhin die Berufung zurückgezogen. Der 14. Zivilsenat des OLG Oldenburg machte deutlich, dass ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug nach seiner Ansicht einen Mangel aufweist. Ein Käufer dürfe erwarten, dass ein Auto die Abgastests auch ohne eine eigens dafür konzipierte Software bestehe. Da der weiterlesen…

Mercedes steckt im Abgasskandal: Rückruf und unzulässige Abschalteinrichtungen

Beim Begriff Abgasskandal wird schnell an VW oder die Konzerntöchter Audi, Porsche, Seat und Skoda gedacht. Inzwischen kann in diesem Zusammenhang aber wohl auch Mercedes genannt werden. Rückrufe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) und mittlerweile auch verschiedene Gerichtsurteile sprechen dafür, dass Mercedes illegale Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung verwendet hat. Das wird von Daimler allerdings nach wie vor abgestritten. Das KBA hatte aber offensichtlich schon im vergangenen Jahr eine andere Sicht der Dinge. Die Behörde ordnete den verpflichtenden Rückruf für europaweit rund 700.000 Fahrzeuge, von denen ca. 280.000 Fahrzeuge in Deutschland zugelassen sind, an. Begründung für den Rückruf: Mercedes habe illegale Abschalteinrichtungen verwendet. Daimler steht zwar auf dem Standpunkt, dass die Abschalteinrichtungen zulässig und notwendig sind, entwickelt aber Software-Updates für die Fahrzeuge. Die Argumentation von Mercedes steht rechtlich auf dünnem Eis. Erst kürzlich entschied das Landgericht Stuttgart in drei Fällen, dass es die Abschalteinrichtungen für unzulässig hält und Mercedes deshalb schadensersatzpflichtig sei. weiterlesen…

Abgasskandal: LG Freiburg verhandelt Schadensersatzanspruch gegen den Staat

Hat sich die Bundesrepublik Deutschland im VW-Abgasskandal haftbar gemacht? Dieser interessanten Frage der Staatshaftung geht das Landgericht Freiburg am 28. Februar 2019 nach. Dass im VW-Abgasskandal Schadensersatzansprüche gegen den Hersteller geltend gemacht werden können, ist bekannt. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass VW die Kunden durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und deshalb schadensersatzpflichtig ist. Das Landgericht Freiburg muss nun aber entscheiden, ob sich nicht nur VW, sondern möglicherweise auch der Staat haftbar gemacht hat. „Diese Frage ist keineswegs abwegig. Natürlich hat der Staat die Abgaswerte nicht manipuliert. Hier geht es aber darum, ob er die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen und Vorgaben der EU umgesetzt hat, um solche Manipulationen zu vermeiden oder viel zu passiv war“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Vorgaben für die Typengenehmigung von Fahrzeugen setzt eine EU-Richtlinie. Das Landgericht Freiburg wird klären müssen, ob die Bundesrepublik Deutschland diese Vorgaben ordnungsgemäß umgesetzt hat. Der Kläger moniert, weiterlesen…