Einigung im Musterverfahren mit den Verbraucherschützern – VW zahlt Eigentümern von Dieselautos bis zu 6.257 Euro

Welches Vergleichsangebot wird den VW-Dieselkunden unterbreitet?

Durch den Vergleich werden rund 262.500 Eigentümer von VW-Dieselautos erfasst, die mit EA 189-Motoren ausgerüstet sind. Außer VW-Pkw gehören auch Modelle von Audi, Skoda, Seat und leichte VW-Nutzfahrzeuge dazu. Volkswagen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben für die Modelljahre 2008 bis 2016 Entschädigungen zwischen 1.350 und 6.257 Euro vereinbart. Die Zahlungen sollen bei einer Gesamtsumme von etwa 830 Millionen Euro durchschnittlich 15 Prozent des Kaufpreises umfassen. Die Kosten zur Abwicklung des Vergleichs und der Rechtsberatung werden von Volkswagen übernommen.

Was müssen Sie als Dieselfahrer konkret zum Erhalt des Geldes tun?

Mitte März sollen Sie als Teilnehmer der Musterfeststellungskl weiterlesen…

Diesel-Abgasskandal: VW zahlt Teilnehmer der Musterfeststellungsklage insgesamt 830 Millionen

Teilnehmer der Musterfestellungsklage werden von VW mit 830 Millionen Euro entschädigt

Am 28. Februar 2020 einigten sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VzBv) und der Volkswagen-Konzern auf einen Vergleich in Millionenhöhe geeinigt. „Die 260.000 Teilnehmer der Musterfeststellungsklage werden von VW mit insgesamt 830 Millionen Euro entschädigt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, der VW Anwalt aus Wiesbaden.

Auch Sie können schnell eine Entschädigung erhalten

Falls Sie vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, rät der Diesel Anwalt aus Wiesbaden: „Lassen Sie sich anwaltlich beraten, sobald Ihnen ein konkretes Entschädigungsangebot vom VW-Konzern vorliegt. Der Erfolg dieses Verfahrens ist, dass Sie die Chance haben, schnell eine Entschädigung zu erhalten. Die Höhe der Entschädigung kann zwischen 1.350 Euro und 6.257 Eur weiterlesen…

Ende des Musterfeststellungsverfahrens zum Diesel-Abgasskandal vor dem Oberlandesgericht Braunschweig?

Wiesbaden: Am Freitag wurde vom Bundesverband Verbraucherschutz und dem VW-Konzern bekanntgegeben, dass es zu einer Einigung zwischen den beiden und deren Anwälten gekommen ist.

440.000 Geschädigte haben sich in die Klageliste zum Musterfeststellungsverfahren beim Oberlandesandgericht Braunschweig eingetragen.

Lediglich 260.000 Geschädigte sollen nun ein Vergleichsangebot zwischen 1300 € und 6300 € für ein betroffenes Fahrzeug von VW bekommen. Dabei liegt es im Wesentlichen im Ermessen des VW- Konzerns, wie hoch die Entschädigung im Einzelfall sein wird.

Die Entschädigungssumme soll bei 15 % des Kaufpreises für das betroffene Fahrzeug liegen. 180.00 Geschädigte bekommen kein Angebot. Hier handelt es sich um die Geschädigten, die nach dem 31.12.2015 gekauft haben und um diejenigen, die sich a weiterlesen…