Oberverwaltungsgericht NRW: Software-Update bei manipulierten Diesel-Fahrzeugen muss aufgespielt werden

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat nach dem Abgasskandal einen verpflichtenden Rückruf für etliche Diesel-Fahrzeuge angeordnet, damit ein Software-Update bei den manipulierten Fahrzeugen aufgespielt werden kann. Trotz aller Bedenken gegen diese Updates müssen betroffene Verbraucher dem Rückruf folgen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit Beschlüssen vom 17. August 2018 entschieden (Az.: 8 B 548/18 und 8 B 865/18). Wird das Software-Update nicht aufgespielt, droht dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis. Nachdem der Abgasskandal aufgeflogen war, wurde für Fahrzeuge aus dem Hause VW inklusive der Konzerntöchter Audi, Seat und Skoda mit dem manipulierten Diesel-Motor EA 189 durch das KBA ein Rückruf angeordnet. In der Werkstatt sollte die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und durch ein Software-Update dafür gesorgt werden, dass die zulässigen Grenzwerte beim Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden. Viele Fahrzeughalter hatten gegen dieses Updates wegen der ungewissen Folgen für den Motor Bedenken. So ging es auch zwei Audi-Fahrern, die sich geweigert hatten, das Update aufspielen zu weiterlesen…

Klage im Abgasskandal schafft es vor den BGH – Verjährung der Ansprüche droht

Der VW-Abgasskandal hat eine Klagewelle nach sich gezogen. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht bislang aber noch aus. Nun hat es eine Klage im Revisionsverfahren allerdings bis vor den Bundesgerichtshof geschafft (Az.: VIII ZR 78/18). In dem Fall geht es um die Klage eines Verbrauchers, der im Jahr 2013 einen Skoda Diesel gekauft hatte. In dem Fahrzeug ist der Motor EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren. Bei dem Fahrzeug wurde inzwischen ein Software-Update installiert. Dies habe nach Ansicht des Käufers aber zu technischen Nachteilen geführt. Außerdem sei der Wagen durch den Dieselskandal mit einem Makel behaftet. Der Käufer klagt nun nicht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrags, sondern auf Schadensersatz in Form einer Preisminderung in Höhe von 20 Prozent. Bisher ist es im Abgasskandal noch zu keiner BGH-Entscheidung gekommen, auch Urteile der Oberlandesgerichte blieben überwiegend aus, weil sich die Parteien vor dem Berufungsverfahren noch auf eine Vergleich geeinigt haben. weiterlesen…

VW Abgasskandal – Ansprüche vor Eintritt der Verjährung geltend machen

Inzwischen ist es fast drei Jahre her, dass der VW-Abgasskandal in den USA ans Licht kam. Betroffene Verbraucher, die einen VW, Audi, Skoda oder Seat mit dem „Schummel-Motor“ EA 189 erworben haben, können Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings müssen sie handeln, denn zum 31.12.2018 verjähren ihre Ansprüche. Vom VW-Abgasskandal waren allein in Deutschland rund 2,6 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Skoda und Seat betroffen, in denen der Dieselmotor EA 189 eingebaut war. Die Fahrzeuge wurden zurückgerufen, um ein Software-Update zu installieren, damit die Emissionsgrenzwerte auch im Straßenverkehr eingehalten werden. Gleichzeitig führte der Abgasskandal zu einem enormen Wertverlust bei gebrauchten Diesel-Fahrzeugen. „Software-Update hin oder her – die Käufer dieser Fahrzeuge sind die Geschädigten im Abgasskandal“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Allerdings haben die betroffenen Verbraucher auch gute Möglichkeiten, Ansprüche auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrags durchzusetzen. Viele Gerichte sehen inzwischen in den Abgasmanipulationen einen Sachmangel, der auch durch die Installation weiterlesen…

Autokartell – Mögliche Absprachen zur Abgasreinigung auch bei Benzinern

Schon im Sommer 2017 berichtete das Magazin „Der Spiegel“ vom Autokartell. Die fünf Autobauer VW, Daimler, BMW, Audi und Porsche sollen demnach weitreichende Absprachen, u.a. zur Abgasreinigung getroffen haben, die möglicherweise gegen das Kartellrecht verstoßen haben. Nun berichtet der „Spiegel“, dass die Absprachen zur Abgasreinigung nicht nur Diesel-Fahrzeuge, sondern auch Benziner betroffen haben. Das Magazin stützt sich dabei auf Informationen, die aus Untersuchungen der EU-Wettbewerbskommission hervorgehen. Demnach könnte es auch Absprachen gegeben haben, um den Einsatz von Partikelfiltern bei Benzinmotoren und schärfere Abgas-Grenzwerte durch entsprechende Lobbyarbeit in Brüssel zu vermeiden. Das Magazin zitiert aus den Protokollen: „Der Einsatz eines Partikelfilters soll beim Ottomotor unbedingt vermieden werden.“ Weiter heißt es: „Die Antriebsleiter unterstützen eine gemeinsame Vorgehensweise.“ Partikelfilter dienen dazu, den Ausstoß des gesundheitsschädlichen Feinstaubs zu reduzieren. Mit diesen Absprachen haben die Autobauer möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Zudem kann sich der Einsatz wirksamer Filtersysteme zur Feinstaub-Reduzierung sich möglicherweise um Jahre verzögert weiterlesen…

KBA verdonnert Mercedes zum Rückruf Hunderttausender Fahrzeuge

Dass Mercedes wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung Fahrzeuge zurückrufen muss, war bekannt. Dass so viele unterschiedliche Mercedes-Modelle von dem Rückruf betroffen sind, kommt dann doch eher unerwartet. Insgesamt muss Mercedes in Deutschland rund 280.000 Fahrzeuge zurückrufen, in Europa sind es etwa 700.000. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete Ende Juli einen verpflichtenden Rückruf für eine Vielzahl von Mercedes-Modellen an, berichtet „Spiegel Online“. Demnach sind von dem Rückruf Modelle der C-Klasse, E-Klasse, G-Klasse, S-Klasse und V-Klasse betroffen. Die Palette reicht vom Sportwagen bis zum Transporter. Selbst Hybrid-Fahrzeuge der C-Klasse und S-Klasse müssen demnach zurückgerufen werden. Dem „Spiegel“ liegt nach eigenen Angaben eine Liste des KBA mit den von einem Rückruf betroffenen Modellen vor. Auf der Liste tauchen demnach Mercedes GLS  3,0 Liter Diesel (OM 642), Mercedes GLE 3,0 Liter Diesel (OM 642), C-Klasse Plug.in-Hybrid 2,2 Liter Diesel (OM 651), ML 3,0 Liter Diesel (OM 642), G-Klasse 3,0-Liter-Diesel (OM 642), CLS  3,0-LiterDiesel (OM weiterlesen…

LG Ravensburg: Erfolgreicher Widerruf des Autokredits ohne Nutzungsersatz

Das Landgericht Ravensburg hat am 7. August 2018 ein bemerkenswertes Urteil zum Widerruf eines Autokredits gesprochen (Az. 2 O 259/17). Es erkannte nicht nur den Widerruf als rechtmäßig an, sondern entschied auch, dass der Verbraucher keinen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs zahlen muss. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucher im Jahr 2015 einen Skoda Roomster gekauft. Zur Finanzierung hatte er einen Darlehensvertrag bei der Volkswagen Bank abgeschlossen, wobei das Autohaus als Darlehensvermittler fungierte. Im Mai 2017 widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag und verlangte von der Bank die Rückzahlung seiner Darlehensraten inkl. Anzahlung. Insgesamt ein Betrag von fast 7000 Euro. Das LG Ravensburg entschied, dass der Widerruf auch zwei Jahre nach Vertragsabschluss wirksam erfolgt ist, weil die von der Bank verwendete Widerrufsinformation fehlerhaft gewesen sei und die zweiwöchige Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt wurde. Das Gericht bemängelte, dass in den Darlehensbedingungen – anders als in der weiterlesen…

LG Kiel: Käufer im VW Abgasskandal vorsätzlich sittenwidrig geschädigt

Mit dem Landgericht Kiel hat ein weiteres Gericht im Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden. Mit Urteil vom 18. Mai 2018 stellte das Gericht fest, dass der Käufer eines VW durch die eingebaute Manipulationssoftware vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurde (Az.: 12 O 371/17). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Verbraucher im Jahr 2010 einen neuen VW mit dem manipulierten Dieselmotor EA 189 bei einem VW-Vertragshändler erworben. Nachdem der Abgasskandal bekannt geworden war, forderte der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrags. „Wie für viele andere Verbraucher war auch für den Kläger die vermeintliche Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs ein Kaufargument. Nachdem bekannt geworden war, dass die Abgaswerte manipuliert worden waren, hatte sich dieses Argument natürlich erledigt“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die Kläger sahen sich in vorsätzlicher und sittenwidriger Weise von VW geschädigt. Zumal das angebotene Software-Update zu verschiedenen technischen Nachteilen wie Versottungsschäden, Motorschäden oder Partikelfilterschäden führe. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte er das Fahrzeug weiterlesen…

Abgasskandal: VW gerät zunehmend unter Druck

Im VW-Konzern zog man sich im Abgasskandal immer gerne darauf zurück, erst am 18. September 2015 durch die US-Behörden von den Abgasmanipulationen erfahren zu haben. Doch so überraschend kam die Nachricht für die Konzernspitze nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung nicht. Demnach haben bereits zuvor führende Juristen, Kontrolleure und Motorentwickler davor gewarnt, dass die Lage außer Kontrolle geraten könnte. Dabei beruft sich das Blatt auf Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Interne VW-Dokumente belegen demnach, dass bei Volkswagen aufgrund der Abgasmanipulationen schon vor dem 18. September 2015 die Luft „gebrannt“ hat. In einer internen Mail vom 13. September soll beispielsweise davor gewarnt worden sein, dass schon kurzfristig mit einer Klage in den USA zu rechnen sei und die Konflikte mit den Umweltbehörden nicht beigelegt werden konnten. Weitere Mails mit ähnlichen Inhalt sollen intern kursiert haben. Zudem gab es immer wieder schon Berichte und Hinweise, wonach die Konzernspitze schon deutlich früher über die weiterlesen…