VGH Kassel: Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung dürfen stillgelegt werden
Im Abgasskandal wird die Luft für Dieselfahrer ohne Software-Update immer dünner. Sie müssen damit rechnen, dass die Behörden ihr Fahrzeug aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung stilllegen. Diese Zwangsstilllegung sei rechtmäßig, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit Beschluss vom 20. März 2019 entschieden und wies die Beschwerde eines Fahrzeughalters gegen eine Verfügung des Lahn-Dill-Kreises ab (Az.: 2 B 261/19). Der Mann hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189, bei dem die Emissionswerte auf dem Prüfstand reduziert, im regulären Straßenverkehr aber deutlich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen wurden. Als der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet, dass bei den betroffenen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda die illegale Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wurde. Dieses Update hatte der Mann nicht installieren lassen. Eine ganze Reihe von Fahrzeughaltern sind dem Rückruf nicht gefolgt. „Dafür gab es gute Gründe, z.B. wird befürchtet, dass sich das Update negativ weiterlesen…