OLG Köln: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten

Das Landgericht Köln hatte VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 24 O 287/17). Volkswagen legte gegen das Urteil Berufung ein und scheiterte auf ganzer Linie. Mit Beschluss vom 3. Januar 2019 bestätigte das OLG Köln das erstinstanzliche Urteil und ließ auch keine Revision zu (Az.: 18 U 70/18). VW muss einem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsengschädigung erstatten. Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das OLG Köln. Schon in erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem Käufer Schadensersatz zugesprochen. Dieser hatte einen gebrauchten Audi Avant A4 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro erworben. In dem Audi war der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Der Kläger machte geltend, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er bei Vertragsschluss den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt und von den Manipulationen gewusst hätte. weiterlesen…

OLG Köln: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten

Das Landgericht Köln hatte VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 24 O 287/17). Volkswagen legte gegen das Urteil Berufung ein und scheiterte auf ganzer Linie. Mit Beschluss vom 3. Januar 2019 bestätigte das OLG Köln das erstinstanzliche Urteil und ließ auch keine Revision zu (Az.: 18 U 70/18). VW muss einem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsengschädigung erstatten. Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das OLG Köln. Schon in erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem Käufer Schadensersatz zugesprochen. Dieser hatte einen gebrauchten Audi Avant A4 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro erworben. In dem Audi war der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Der Kläger machte geltend, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er bei Vertragsschluss den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt und von den Manipulationen gewusst hätte. weiterlesen…

Falsche Widerspruchsbelehrung bei Allianz-Lebensversicherung – Rückabwicklung möglich

Wenn man sein Vertragsverhältnis mit einer Versicherung beenden möchte, gibt es mehrere Möglichkeiten dies zu tun. Rechtsanwalt Christof Bernhardt, Fachanwalt für Versicherungsrecht der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller, führt aus: „Generell ist es ratsam, zu prüfen, ob statt einer Kündigung nicht auch eine Rückabwicklung in Erwägung zu ziehen ist. Das Geschäftsgebaren der Versicherer ist hier oftmals undurchsichtig. Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) hat nun die Allianz-Lebensversicherung AG wegen Irreführung abgemahnt – und die Allianz hat, wie die Verbraucherschützer mitteilen, reagiert und eingeräumt, Kunden falsch informiert zu haben. Der Konzern hat eine Unterlassungserklärung abgegeben.“ Was war der Anlass für die Abmahnung? Fachanwalt Christof Bernhardt: „Versicherte wollten ihre privaten Rentenversicherungen rückabwickeln, weil es Fehler in der Widerspruchsbelehrung gab. Die Allianz lehnte eine Rückabwicklung ab, obwohl laut Bundesgerichtshof eine Auflösung aufgrund einer fehlerhaften Widerspruchsbelehrung legitim ist.“ Im Schreiben der Allianz stand: „Wir haben Ihnen mit der Police die vertragsbezogenen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen zugesandt und Sie weiterlesen…

Abgasskandal: Schadensersatz beim Audi A4 mit 3-Liter-Dieselmotor

Der Abgasskandal lässt Audi nicht los. Neben diversen Rückrufaktionen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen hat der Autobauer nun auch vor dem Landgericht Stuttgart eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Stuttgart bewertete ein bei der Abgasrückführung verwendetes Thermofenster bei einem Audi A4 Avant 3 Liter TDI als unzulässige Abschalteinrichtung (Az.: 7 O 265/18). Durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung sei der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und Audi schadensersatzpflichtig, so das LG Stuttgart. Durch ein sog. Thermofenster wird die Abgasrückführung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert. Audi erachtet diese Funktion als notwendig, um den Motor vor Schäden zu schützen. Ausnahmsweise können solche Einrichtungen zum Motorschutz auch zulässig sein. Den Nachweis einer solchen Notwendigkeit sei Audi aber schuldig geblieben, so das LG Stuttgart. Wie Audi darlegte, wird die Abgasrückführung bei dem A4 nicht erst bei Außentemperaturen unter 5 Grad Celsius reduziert, sondern schon bei Außentemperaturen zwischen 20 und 5 Grad zurückgeführt, so dass sie dann zwischen weiterlesen…

Urteile LG Stuttgart: Mercedes muss wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen Schadensersatz zahlen

Mercedes hat die Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Abgasreinigung von Dieselmotoren stets bestritten. Das Landgericht Stuttgart sieht das anders und hat Mercedes nun in drei Verfahren zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe zwischen 25.000 und 40.000 Euro verurteilt, berichtete u.a. die „Süddeutsche Zeitung“ am 18. Januar 2019. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und Daimler wird voraussichtlich Berufung einlegen. „Mercedes ist dennoch tiefer in den Dieselskandal gerutscht. Dem Argument, die thermischen Fenster seien notwendig, um den Motor vor Schäden zu schützen, ist das Stuttgarter Landgericht nicht gefolgt. Es hat diese Vorrichtung vielmehr als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft und damit den Weg für Schadensersatzklagen betroffener Mercedes-Kunden freigemacht“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Die sog. Thermofenster sorgen dafür, dass die Abgasreinigung in bestimmten Temperaturbereichen reduziert wird. Daimler hat die Verwendung dieser thermischen Fenster nie bestritten, hält sie aber für zulässig. Sie seien notwendig, um den Motor vor Ablagerungen zu schützen. Die weiterlesen…

Abgasskandal: Schadensersatz beim Porsche Macan Diesel

Der Abgasskandal hat Porsche fest im Griff. Das Landgericht Dortmund stellte mit Urteil vom 15. Januar 2019 fest, dass Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen beim Porsche Macan S mit 3-Liter-Diesemotor schadensersatzpflichtig ist (Az.: 12 O 262/17). Das Kraftfahrt-Bundesamt hatte im Mai 2018 für rund 53.000 Porsche Macan mit 3-Liter-Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 6 einen verpflichtenden Rückruf angeordnet, nachdem die Behörde unzulässige Abschalteinrichtungen bei dem Modell entdeckt hatte. Porsche muss die Abschalteinrichtungen entfernen und ein Software-Update aufspielen. Betroffene Käufer eines Porsche Macan müssen sich mit diesen Maßnahmen aber nicht abspeisen lassen, sondern können auch Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend machen. Nach dem Landgericht Kiel hat nun auch das Landgericht Dortmund entschieden, dass sich Porsche aufgrund der Abgasmanipulationen schadensersatzpflichtig gemacht hat. In Dortmund wurde die Klage eines Käufers verhandelt, der im Jahr 2014 einen Porsche Macan erworben hatte. Aufgrund der Abgasmanipulationen machte er Schadensersatzansprüche gegen Porsche geltend. Das LG Dortmund gab der Klage weiterlesen…

Der Dieselabgasskandal geht weiter – Widerruf von Autokrediten

Der Dieselabgasskandal geht zweifellos weiter. Über die Möglichkeit des sogenannten Widerrufs-Jokers bei finanzierten Kraftfahrzeugen können wir für Sie jederzeit das gleiche Ergebnis erzielen, wie zuvor über einen Schadenersatzanspruch wegen der verbreiteten Schummel-Software in verschiedenen Kraftfahrzeugen. Der Unterschied ist nur: Der Widerrufs-Joker bei Autokrediten gilt für alle Autohersteller, soweit die Anschaffung des Autos über eine Finanzierung erfolgt ist. Einzige Voraussetzung ist, dass die bei Autokrediten zwingend erforderliche Widerrufserklärung fehlerhaft ist. Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass mindestens die Hälfte aller Widerrufsbelehrungen in Autokreditverträgen so fehlerhaft ist, dass auch noch lange nach Anschaffung des Fahrzeugs ein Widerruf des Kreditvertrages möglich ist. Über einen erfolgreichen Widerruf werden Sie Ihre Autofinanzierung, aber auch gleichzeitig Ihr Fahrzeug los. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn Ihr Auto in irgendeiner Weise von Fahrverboten betroffen ist (oder sein wird) oder wegen des allgemeinen Dieselabgasskandals erheblich an Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt verloren hat. Wir prüfen dies und beraten Sie hierzu weiterlesen…

Diesel – Keine Steuerermäßigung wegen Fahrverboten

Fahrverbote treiben Diesel-Fahrern die Sorgenfalten in die Stirn. Fahrverbote drohen in immer mehr deutschen Städten und sorgen dafür, dass die betroffenen Fahrer ihr Fahrzeug nicht mehr uneingeschränkt nutzen können und aus bestimmten Zonen ausgeschlossen werden. Eine Entschädigung können sie dafür nicht verlangen, auch keine Ermäßigung bei der Kfz-Steuer, wie ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg zeigt (Az.: 4 K 86/16). Die ersten Fahrverbote verhängte die Stadt Hamburg schon 2018. In diesem Jahr ziehen weitere Städte nach. Da ein betroffener Dieselfahrer sein Fahrzeug durch die Fahrverbote nicht mehr uneingeschränkt nutzen kann, brachte ihn das auf die Idee, dass er weniger Kfz-Steuer zahlen müsse. Grundlage für die Besteuerung sei schließlich der Schadstoffausstoß und da er die Verbotszonen nicht mehr befahren darf, stoße er auch weniger Emissionen aus. Das Finanzgericht Hamburg machte ihm allerdings einen dicken Strich durch die Rechnung. Sobald ein Fahrzeug zugelassen werde, falle auch die Kfz-Steuer an. Wie intensiv das Fahrzeug weiterlesen…

Fahrverbote 2019 – Widerruf der Autofinanzierung kann sich lohnen

Hamburg verhängte schon 2018 die ersten Fahrverbote. Seit dem 1. Januar 2019 gilt auch in Stuttgart ein Diesel-Fahrverbot. Anders als in Hamburg sind in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nicht nur einzelne Straßenzüge von dem Verbot betroffen, sondern eine ganze Zone. Für die Umweltzone in der Innenstadt gilt ein Fahrverbot für Diesel mit der Abgasnorm Euro 4 und schlechter. Mit einer Ausweitung des Fahrverbots auch auf Euro-5-Diesel muss gerechnet werden. Nach Stuttgart werden in diesem Jahr noch weitere Fahrverbote in anderen Städten folgen. Auch wenn die Landesregierungen in Hessen oder NRW versuchen, Fahrverbote zu verhindern, muss z.B. in Frankfurt, Köln oder Essen mit Fahrverboten gerechnet werden. In Darmstadt wird es zunächst auf zwei Straßen Fahrverbote geben, in Berlin werden ab Juli 2019 zunächst acht Straßen für Diesel mit der Schadstoffklasse Euro 5 und schlechter gesperrt. Für Diesel-Fahrer wird die Situation in diesem Jahr sehr unübersichtlich und in weiteren Städten drohen Fahrverbote, weil weiterlesen…