OLG Köln: VW muss im Abgasskandal Schadensersatz leisten
Das Landgericht Köln hatte VW im Abgasskandal zu Schadensersatz verurteilt (Az.: 24 O 287/17). Volkswagen legte gegen das Urteil Berufung ein und scheiterte auf ganzer Linie. Mit Beschluss vom 3. Januar 2019 bestätigte das OLG Köln das erstinstanzliche Urteil und ließ auch keine Revision zu (Az.: 18 U 70/18). VW muss einem Käufer eines gebrauchten Audi A4 mit dem Dieselmotor des Typs EA 189 nun den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsengschädigung erstatten. Durch die Abgasmanipulationen sei der Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden, so das OLG Köln. Schon in erster Instanz hatte das Landgericht Köln dem Käufer Schadensersatz zugesprochen. Dieser hatte einen gebrauchten Audi Avant A4 2.0 TDI zu einem Preis von 21.500 Euro erworben. In dem Audi war der Motor EA 189 mit der Manipulationssoftware verbaut. Der Kläger machte geltend, dass er das Auto nicht gekauft hätte, wenn er bei Vertragsschluss den tatsächlichen Schadstoffausstoß gekannt und von den Manipulationen gewusst hätte. weiterlesen…